Sozialministerin will Frauen bevorzugen

Gesetzesentwurf Niedersachsen überlegt, Stellen in der Verwaltung nur mit Frauen zu besetzen, bis 50-Prozent-Quote erreicht ist

Die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) will mehr Frauen in Führungspositionen bringen. 50 Prozent aller Positionen im öffentlichen Dienst sollten künftig mit Frauen besetzt werden, sagte Rundt. Dies sehe ein Entwurf für das niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vor. Gerade auf Führungsebene würden in den nächsten Jahren viele Stellen frei, weil Mitarbeiter in den Ruhestand gingen. „In 10, 15 Jahren wird die Welt völlig anders aussehen.“

Die vakanten Positionen sollten so lange bevorzugt mit gleichwertig qualifizierten Frauen besetzt werden, bis die 50-Prozent-Quote erfüllt sei, sagte die Ministerin. Bislang könnten die Behörden den jeweiligen Anteil ihrer weiblichen Mitarbeiter selbst vorschreiben. Der Gesetzesentwurf werde im Januar dem Kabinett vorgelegt.

Die Sozialministerin hat im vergangenen Jahr den Vorsitz über die bundesweite und Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) geführt. Einer der Schwerpunkte sei die Frage gewesen, ob Frauen sich heute noch benachteiligt fühlten, berichtete Rundt. In Niedersachsen habe eine nicht repräsentative Umfrage herausgefunden, dass Frauen einen Bruch in ihrer Karriere erlebten, sobald sie Kinder bekämen. So lange sie ungebunden seien, fühlten Frauen sich gleichgestellt. Wenn ein Paar Kinder bekäme, griffen jedoch immer noch traditionelle Rollenverteilungen und die Frauen blieben zu Hause.

Der Landesfrauenrat in Niedersachsen lobte den Vorstoß der Ministerin: „Es ist ein guter und deutlich großer Schritt“, sagte die Vorsitzende des Landesfrauenrates, Cornelia Klaus.Gleichzeitig forderte sie aber ein schärferes Vorgehen gegen Verstöße gegen das NGG. „So manches im Gleichberechtigungsgesetz ist nicht mit Sanktionen belegt, zum Beispiel die Gremienbesetzung“, kritisierte Klaus.

Eine gleiche Anzahl von Männern und Frauen in Gremien sei wichtig für eine geschlechtergerechte Personalentwicklung und Aufgabenverteilung. Bei Nichteinhaltung sollte es aus Sicht der Landesfrauenrats-Chefin Folgen geben wie zum Beispiel eine Anfechtbarkeit der Beschlüsse oder ein freier Stuhl in den Gremien.

Außerdem sollten Pläne über neue Gleichstellungsmaßnahmen kontrolliert werden. „Um die Wirksamkeit zu erhöhen, muss über die Gründe berichtet werden, warum Ziele nicht erreicht werden können“, forderte Klaus. (epd/dpa)