Mietpreisbremse bleibt

Mieten Eigentümerverband zieht seine Klage zurück, weil der Richter sie für unzulässig hält

Das Verwaltungsgericht Schleswig hält die Klage gegen die Ende 2015 eingeführte Mietpreisbremse für unzulässig. Nach entsprechenden Worten des Vorsitzenden Richters Holger Bruhn zog der Eigentümerverband Haus und Grund seine Klage zurück. Der Verband hatte am Beispiel einer ihm gehörenden Wohnung gegen das Land Schleswig-Holstein prozessieren wollen, da er als Vermieter „keine andere Rechtsschutzmöglichkeit habe“.

Das Gericht bewertete die Klage jedoch als Privatsache zwischen Mieter und Vermieter. „Die Mietpreisverordnung regelt das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern, nicht zwischen Staat und Bürger“, so der Richter. „Der Vermieter kann auf seine hohe Miete jederzeit vor dem Amtsgericht klagen.“

Doch selbst das ist im vorliegenden Fall wohl nicht nötig: Haus und Grund hat die Wohnung wieder vermietet – und bei Zugrundelegung des Kieler Mietspiegels von 2014 sogar teurer als durch die Mietpreisbremse erlaubt. Allein deshalb, so Richter Bruhn, habe er „hinsichtlich des Rechtsschutzbedürfnisses starke Zweifel“.

Die Eigentümer wollten die Mietpreisbremse komplett kippen: Sie kritisierten die zu unbestimmten Anhaltspunkte für die Vergleichsmieten. Der Mieterverein hingegen beklagte, dass der Vermieter nicht verpflichtet sei, die Höhe der Vormiete zu nennen. Vor Gericht kam all das nicht zur Sprache. „Es dürfte sich um eine verkappte Normenkontrollklage handeln“, sagte der Richter, der sich daher für nicht zuständig sieht. (dpa)