Gegen die Preisbremse

Vermieter-Klage

Ist es rechtens, bei einer Neuvermietung die Miete zu deckeln? Diese Frage hat am Dienstag das Verwaltungsgericht in Schleswig zu klären. Kläger ist der Verband Haus und Grund Kiel, der selbst Wohnungen vermietet und die Mietpreisverordnung des Landes und die zugrunde liegende bundesweit eingeführte Mietpreisbremse zu Fall bringen will. Die Wohnung, um die es geht, war dem Verband von einem Mitglied mit der Auflage vererbt worden, sie für die Interessen des privaten Grundeigentums einzusetzen.

Die Mietpreisbremse gilt seit Dezember 2015 in zwölf Orten Schleswig-Holsteins. Sie soll den sprunghaften Anstieg der Mieten in gefragten Lagen verzögern. Kiel war zunächst nicht unter den vom Land bedachten Orten, die vor allem im Hamburger Umland und den friesischen Inseln lagen. Doch der Stadtrat stimmte für die Bremse.

Der Verband vertrete vor allem kleine Vermieter, sagt dessen Landesvorsitzender Alexander Blažek. Im Schnitt hätten sie vier bis fünf Wohnungen. „Nach unserer Erfahrung erhöhen unsere Vermieter bei laufenden Verträgen nicht“, sagt Blažek. „Denen wird jetzt die Möglichkeit genommen, die neue Miete marktüblich zu kalkulieren.“ Allerdings orientiert sich auch die Mietpreisbremse am Markt: Demnach darf eine Neuvermietungsmiete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Wenn in bestehenden Mietverhältnissen Mieterhöhungen streng reguliert werden, müssten sich Vermieter wenigstens bei Neuvermietungen nehmen können, was der Markt hergibt, so der Verband. Andernfalls werde das Eigentumsrecht missachtet. Zudem verstoße die Preisbremse gegen den Gleichheitsgrundsatz. Denn nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzte Wohnungen seien ausgenommen. Knö