Urteile gegen Geldsammler

Der erste schwedische Terrorprozess endet trotz magerer Beweise mit Haftstrafen. Die Verurteilten sollen Geld für die im Irak tätige Gruppe Ansar al-Islam gesammelt haben

STOCKHOLM taz ■ Das Oberlandesgericht Stockholm hat gestern zwei irakische Kurden in zweiter Instanz zu Haftstrafen von fünf und viereinhalb Jahren verurteilt. Ihnen war vorgeworfen worden, 148.000 Dollar für Ansar al-Islam gesammelt beziehungsweise vermittelt zu haben. Die Gruppe steht auf der Liste terroristischer Organisationen der UNO und der EU. Ihr werden Verbindungen zu al-Qaida nachgesagt.

Das Urteil gegen Ali Berzengi, einen 29-jährigen Imam aus Stockholm, und Ferman Abdulla, 26-jähriger Betreiber einer Würstchenbude in Malmö und im Nebenberuf Geldvermittler über ein Hawala-Netzwerk, baut fast ausschließlich auf Indizien sowie als geheim eingestuften Beweisen auf. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Das Verfahren löste in Teilen der Medien kritische Reaktionen aus.

Im April 2004 waren zunächst vier Personen von der schwedischen Polizei festgenommen worden. Die entscheidenden Tipps bekam der Verfassungsschutz von Kollegen aus den USA und Deutschland. Deutsche Staatsanwälte nahmen auch an Verhören der in Isolationshaft einsitzenden Verhafteten teil. Anscheinend erhoffte man sich Beweismaterial für den Ansar-al-Islam-Prozess in München gegen Lokman Mohammed.

Allzu überzeugend waren diese offenbar nicht. Nach einem halben Jahr wurden zwei der vier mangels Beweisen auf freien Fuß gesetzt. Der erste Prozess gegen Berzengi und Abdulla endete im Mai mit einem Urteil von sechs und sieben Jahren Haft. Die Beweisführung stützte sich nahezu ausschließlich auf abgehörte Telefongespräche, eine Auslegung dort angeblich verwendeter Kodewörter sowie einem Verhör mit dem Geheimdienstagenten „RPS 2103“.

Ferman Abdullah hatte im Lauf des Verfahrens die Vermittlung von Geld über ein Hawala-Netzwerk zugegeben. Dieses sei teils für einen privaten Hausbau, teils für humanitäre und soziale Zwecke bestimmt gewesen, möglicherweise auch für Ansar al-Islam. Er gab an, dass solche Gelder regelmäßig in Moscheen gesammelt und nach Tschetschenien, Palästina, Irak und Kurdistan geschickt würden.

Einen Beweis dafür, dass in Schweden gesammelte Gelder tatsächlich für Anschläge von Ansar al-Islam benutzt worden waren, konnte weder in erster noch zweiter Instanz erbracht werden. Die dennoch erfolgte Verurteilung verstößt nach Meinung der Verteidigung deshalb gegen das Rechtsstaatsprinzip „im Zweifel für den Angeklagten“. REINHARD WOLFF