Zeugen ohne Stress vor Gericht

Prozess-Begleitung

Sie wollen nicht kommen. Mögen nicht in aller Öffentlichkeit noch mal erzählen, was sie schon der Polizei gesagt haben: Viele Ängste treiben Verbrechensopfer vor Prozessbeginn um – ganz zu schweigen von der Panik, „auseinandergenommen“ zu werden und den Täter wiederzutreffen.

Das betrifft besonders Kinder und Frauen, denen körperliche oder sexualisierte Gewalt angetan wurde. Deshalb beschlossen einige Bundesländer – Hessen vorweg – 1987 auf Anregung des „Arbeitskreises Gewalt gegen Frauen“, neben der Täter- eine Opferbegleitung einzurichten. Sie hieß anfangs Zeugenzimmer, später Zeugenbetreuung und bedeutet unter anderem Telefonate, ein Vorabkennenlernen des Gerichtssaals sowie Information über den Prozessverlauf und weitere Hilfsangebote. Zudem begleiten die Zeugenbetreuer die Opfer während der Verhandlung. Sie kooperieren mit dem Rechtsanwalt, versuchen Pausen zu erwirken, wenn der Zeuge zusammenbricht.

Doch dieses Angebot, das in Hamburg seit 1994 existiert, war bislang freiwillig. Es war nicht klar geregelt, welche Ausbildung die Zeugenbetreuer haben müssen. Einige sind Studenten der Sozialpädagogik im Praktikum, andere haben eine sozialpädagogische Berufsausbildung absolviert. Das soll ab dem 1. Januar anders werden: Dann tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf eine intensive psychosoziale Prozessbegleitung in Kraft, der die Zeugenbetreuung ergänzen soll. Psychosoziale Betreuer, von denen es in Niedersachsen bereits 29 gibt, müssen einen Studienabschluss in Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik sowie Berufserfahrung und eine 160-stündige, mehrere Tausend Euro teure Zusatzqualifikation vorweisen.

Inwiefern ihre Arbeit über die der Zeugenbetreuer hinausgehen soll, ist noch unklar. Angedacht ist eine Betreuung der Zeugen bereits bei der polizeilichen Vernehmung. Wie das bei Menschen, die akut Anzeige erstatten, funktionieren soll, weiß noch niemand. Aber grundsätzlich sei das, sagt Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne), der richtige Weg: „Konsequente Strafverfolgung ist auf stabile Zeugen angewiesen.“ Zudem wolle man durch die noch intensivere Prozessbegleitung eine Re-Traumatisierung der Zeugen verhindern. PS