Besser gering bezahlt

Langzeitarbeitslose dürfen seit Oktober 100 Euro monatlich dazuverdienen, ohne dass ihnen das Arbeitslosengeld II gekürzt wird. Der Freibetrag erhöht sich mit jedem weiteren Euro Zuverdienst um 20 Cent, ab dem 801. hinzuverdienten Euro nur noch um je zehn Cent. Langzeitarbeitslose mit einem 400-Euro-„Mini-Job“ können so künftig 160 statt bisher 105 Euro behalten. Die neue Regelung gilt nur für die Arbeitslosen, deren ALG-II-Bewilligungsabschnitt ab dem 1. Oktober beginnt.