Ein Hauch von Feigenblatt

Transparenz Rot-Grün beschließt Abschiebungsmonitoring am Flughafen

Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern vom Helmut-Schmidt-Flughafen sollen von neutralen BeobachterInnen begleitet werden. Das hat die rot-grüne Koalition beschlossen. Mit dem Monitoring soll die EU-Rückführungsrichtlinie umgesetzt werden, die ein System zur Überwachung von Abschiebungen verlangt. Auch der neue Abschiebegewahrsam am Fuhlsbütteler Airport soll der Kontrolle unterliegen.

„Das Abschiebemonitoring ist ein erfolgreiches Modell, um kritischen Situationen am Flughafen im Verlauf von Rückführungen entgegenzuwirken“, sagt die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen, Antje Möller. Früher lag so ein Projekt in der Hand der Diakonie, die es 2015 aus finanziellen Gründen einstellte. Die finanziellen Mittel werden nun von Rot-Grün bereitgestellt.

Die Erfahrungen aus Hamburg und von anderen Flughäfen zeigten, dass so ein Monitoring wichtig sei, sagt Möller. „Sowohl Bundespolizei und Ausländerbehörde wie auch die Betroffenen nehmen die Möglichkeit des Gesprächs und der Begleitung während der konkreten Abschiebung häufig in Anspruch“, sagt Möller. Persönliche Anliegen könnten dabei noch vor Abflug besprochen und im besten Fall geklärt werden. „Gerade mit Blick auf die Umsetzung der neuen rechtlichen Regelung des Ausreisegewahrsams ist der unbeschränkte Zugang zu den dort in Gewahrsam befindlichen Menschen ein wichtiges Element des Abschiebemonitorings.“

Das sieht der hiesige Flüchtlingsrat ebenso, wenngleich weniger euphorisch: „Es ist richtig und wichtig, dass überhaupt eine Beobachtung stattfindet“, sagt Mira Knödler vom Flüchtlingsrat. Es sei aber entscheidend, welche Befugnisse die unabhängigen BeobachterInnen haben. „Bislang haben sie nicht die Möglichkeit gehabt, wirklich einzugreifen“, sagt Knödler. Sie hoffe, dass es im Abschiebegewahrsam durch ein „neues Flughafenverfahren“ für die Geflüchteten die Möglichkeit gebe, Anwälte einzuschalten, wozu sie im Ankunftszentrum Rahlstedt wegen des beschleunigten Verfahrens oft keine Chance haben.

„Abschiebungsgewahrsam ist unverhältnismäßig“, befindet indes Anne Harms von der kirchlichen Beratungsstelle „Fluchtpunkt“. Für die Betroffenen werde die Wirkung solcher Maßnahmen erheblich sein. Natürlich sei bei solchen Verfahren eine größtmögliche Transparenz wünschenswert.

Aber ein Monitoring ergebe nur einen Sinn, wenn die Transparenz wirklich relevant erhöht werde, sagt Harms. „Andernfalls dient es als Feigenblatt für eine Maßnahme, die inhuman ist und unserer Ansicht nach sowohl gegen europäisches Recht als auch gegen unsere Verfassung verstößt.“ Kai von Appen