Milde Strafen

STÖRTEBEKER Urteile im Prozess um Schädel, der aus Museum verschwand

Fast drei Jahre nach dem Diebstahl des Störtebeker-Schädels aus dem Museum für Hamburgische Geschichte hat das Amtsgericht am Freitag das Urteil gesprochen. Wegen schweren Diebstahls erhielt der 38-jährige Sven G. ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Seiner Darstellung, er habe den Schädel nicht selbst geklaut, sondern von einem „flüchtig bekannten“ Dritten erhalten, folgte das Gericht nicht.

Michael S. (50) wurde freigesprochen, da seine Mittäterschaft nicht festgestellt werden konnte. Der dritte Angeklagte, Carsten J. (40), wurde wegen Begünstigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt. Er hatte den Schädel über ein Jahr versteckt gehalten, dann aber der Polizei übergeben.

Aus Sicht des Gerichts hatte G. den Kopf bei einem Museumsbesuch spontan mitgenommen, der genaue Tatverlauf blieb jedoch bis zuletzt unklar.  LIKS