Ein eher symbolischer Erfolg

BEGEHREN GEGEN FLUGLÄRM

Das Begehren fordert, dass Brandenburg mit Berlin über ein Nachtflugverbot verhandelt

Der Erfolg des Volksbegehrens für ein Nachtflugverbot am künftigen Großflughafen lässt die Befürworter in Jetlautstärke jubeln: Arme, Schals und Plakate fliegen in die Höhe, Freudentränen fließen. Bei der „Wahl“-Party am Montagabend in Teltow liegen sich Helfer und Kommunalpolitiker in den Armen. Anders als in Berlin, wo das Volksbegehren mit dem gleichen Ziel im Sommer nicht genügend Unterschriften zusammenbekam, haben die Brandenburger Initiativen das nötige Quorum deutlich übertroffen. Einige Besucher der Party halten Schilder hoch, auf denen „geschafft“ steht. Wirklich?

Die mehr als 106.000 Unterschriften für ein Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sind eine Ohrfeige für den brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) – mehr aber auch nicht. Denn Platzeck beeilte sich zwar, ganz landesväterlich das „demokratische Engagement“ der Fluglärmgegner zu loben und zu versichern, man werde deren Bedenken ernst nehmen. In der Sache jedoch hat das Volksbegehren keine Folgen.

Die vielen Unterschriften zwingen den Potsdamer Landtag lediglich, sich noch mal mit dem Thema zu beschäftigen. Lehnt er die Forderung des Begehrens mehrheitlich ab – was als sicher gilt –, kommt im Frühjahr eine Volksabstimmung. Deren Ergebnis ist für die Landesregierung zwar bindend. Und Brandenburg ist wie Berlin mit je 37 Prozent am Großflughafen beteiligt. Indes steckt der Teufel im Detail.

Das Volksbegehren fordert im Wortlaut, dass Brandenburg mit Berlin über ein Nachtflugverbot verhandelt. So weit wird es vermutlich aber nicht kommen: Den Hauptgrund gegen eine erfolgreiche Volksabstimmung liefern die Fluglärmgegner selbst: In ihrem Antragstext fordern sie auch einen zweiten, weiter von Berlin entfernten Flughafenstandort. Die Einwohner der Uckermark, der Prignitz oder der Märkischen Schweiz sollen also dafür stimmen, dass es auch bei ihnen laut werden könnte. Lange Schlangen vor den Wahllokalen dürften sich dort nicht bilden. Eine halbe Million Menschen müssen jedoch abstimmen, damit der Entscheid gültig ist.

Abgesehen davon gibt es auch nach einer erfolgreichen Volksabstimmung Hürden für ein längere Nachtruhe. Der Staatsvertrag mit Berlin müsste geändert werden, der Flughafen ist mit einem Flugverbot von 0 bis 5 Uhr bereits genehmigt. Und für Gesetze im Luftverkehr ist der Bund zuständig. MARCO ZSCHIECK