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Verbraucherschützerrüffeln WhatsApp

DATEN Messengerdienst gibt Kundendaten an Facebook weiter. Betroffen sind Millionen

BERLIN taz | Der Dachverband der deutschen Verbraucherschützer hat den Messengerdienst WhatsApp wegen der Weitergabe von Kundendaten an Facebook abgemahnt. Der Verbraucherzentralen-Bundesverband (vzbv) fordert von WhatsApp eine Unterlassungserklärung bis Mittwoch, sonst „werden wir prüfen, ob wir klagen“, erklärte Christopher Kunke vom vzbv. Die Verbraucherzentrale hält die neuen Bedingungen für rechtswidrig. Eine Stellungnahme des US-Unternehmens war gestern nicht zu erhalten.

Seit zwei Jahren gehört WhatsApp zu Facebook. Der Messengerdienst betonte lange, er wolle von Facebook unabhängig bleiben. Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die seit dem 25. August gelten, wollen die beiden Firmen nun allerdings die Daten ihrer Nutzer austauschen.

Das stößt bei den Verbraucherschützern auf Kritik. Schon die Einwilligung in die neuen AGB werde von WhatsApp nicht ordnungsgemäß eingeholt, erklärte Christopher Kunke vom vzbv. Denn der Nutzer müsse bei seiner Bestätigung der neuen AGB auf dem Smartphone nicht selbst die Option wählen, dass die Daten von Facebook zu Werbezwecken verwendet werden – den Haken hat WhatsApp dort schon gesetzt. „Nach der gängigen Rechtsprechung wäre hier eine aktive und bewusste Zustimmung nötig“, sagt Kunke. Immerhin diesen Haken kann der Nutzer entfernen. Dann darf Facebook die Daten nicht für personalisierte Werbung nutzen – weitergegeben werden sie aber trotzdem. Die Verbraucherzentrale sieht damit Millionen von Kunden getäuscht.

Besonders kritisch finden die Verbraucherschützer, dass von dem Datenaustausch auch Menschen betroffen sind, die WhatsApp oder Facebook gar nicht nutzen. Denn der Messengerdienst will die kompletten Telefonbuchdaten der User weitergeben. Wer WhatsApp weiter nutzen möchte, muss daher versichern, dass er das Recht hat, die Telefonnummern seiner Kontakte an Facebook weiterzureichen. „Niemand wird alle seine Kontakte um Erlaubnis fragen und nur dann hätte man das Recht, die Telefonnummern weiterzureichen“, sagt Christopher Kunke. Whatsapp möchte sich zudem vom Nutzer absegnen lassen, ihn über künftige Änderungen nicht mehr informieren zu müssen. Das hält der vzbv für ebenso unzulässig wie das Recht, Nutzern aus beliebigen Gründen zu kündigen.

WhatsApp ist in der Branche für Messengerdienste Marktführer. Zwei Drittel aller deutschen Internetnutzer schreiben regelmäßig Nachrichten per WhatsApp. Tobias Pastoors

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