Gericht lehnt Klage von Lehrern ab

Arbeits-zeit

Was in Niedersachsen funktioniert, klappt in Schleswig-Holstein noch lange nicht. In beiden Ländern hatten Gymnasiallehrer gegen Mehrarbeit geklagt. In Niedersachsen gab das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Paukern vor einem Jahr Recht. Indes lehnte das Verwaltungsgericht Schleswig in dieser Woche die Klage dreier Lehrer ab.

In Niedersachsen hatte die rot-grüne Koalition die Zahl der pro Woche zu unterrichtenden „Pflichtstunden“ im Sommer 2014 um eine auf 24,5 erhöht. Das sei verfassungswidrig, sprachen im Jahr drauf die Lüneburger Richter, als sie über eine entsprechende Klage zu richten hatten. Sie monierten, dass Niedersachsen keine nachvollziehbare Erfassung der Arbeitszeit von Lehrern – etwa Zeit für Korrekturen – vorgesehen hatte, was nach Ansicht des Verfassungsgerichts zur Fürsorgepflicht des Staates gehört.

So eine Erfassung fehlte auch in Schleswig-Holstein, als die schwarz-gelbe Regierung 2010 die Stunden für Gymnasiallehrer gar auf 25,5 Stunden pro Woche anhob. Im Schnitt arbeiteten die Studienräte im Jahr 219 Stunden mehr, als sie von der für Beamte gültigen 41-Stunden-Woche her müssen, rechnet der schleswig-holsteinische Philologenverband vor, der die dortige Klage unterstützte. „Eine Klage zur Überprüfung der Rechtsnorm muss binnen eines Jahres erfolgen. Dafür waren wir zu spät“, sagt der Vorsitzende Helmut Siegmon. Deshalb wählten die Kläger einen anderen Weg und beantragten die Reduzierung ihrer Unterrichtsverpflichtung. Nur zog das Gericht nicht mit und entschied, die Klage sei unzulässig und unbegründet.

„In Niedersachsen hatten die Kollegen sofort geklagt, hier war es schon sechs Jahre her“, erläutert auch GEW-Landesgeschäftsführer Bernd Schauer. Doch die Belastung der Lehrer sei im Norden noch höher. Deshalb fordern beide Verbände eine „Arbeitszeitkommission“, so wie sie auch Niedersachsen installierte. Aber davon will Bildungsministerin Britta Ernst nichts wissen. „Es gibt keine Veränderung bei der Arbeitszeit und es ist auch keine geplant“, sagt die SPD-Politikerin. „Damit gibt es für eine Untersuchungskommission keinen Anlass.“ KAJ