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Szene-Laden M99 wird doch noch nicht zwangsgeräumt
: Gericht ordnet psychologisches Gutachten an

Erneut gibt es eine überraschende Wende im Fall des räumungsbedrohten linken Szeneladens M99: Das Berliner Landgericht gab einer Beschwerde gegen die für Donnerstag geplante Zwangsräumung des Betreibers Hans-Georg Lindenau statt. Die Räumung ist damit ausgesetzt.

Entgegen dem Beschluss des Amtsgerichts vom Dienstag, der sich über sämtliche Einwände hinwegsetzte, sollen die möglichen psychischen Folgen einer Zwangsräumung für Lindenau geprüft werden. Im Beschluss heißt es: „Es soll ein Gutachten eines Facharztes für Neurologie und/oder Psychologie zu der Behauptung des Schuldners ein­geholt werden, die beabsichtigte Räumung sei für ihn mit einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben verbunden, da eine ernsthafte suizidale Handlung – im Falle einer Räumung – drohe.“

Nicht in Betracht komme dagegen ein Räumungsschutz, bis Lindenau Ende Mai seine neue Ladenwohnung in der Falckensteinstraße beziehen kann. Auch der neue Beschluss weist auf eine Bedrohung des Eigentümers hin: „Den Gläubigern, die (…) von sogenannten Kiezbewohnern unter erheblichen Druck gesetzt werden, ist es nicht zuzumuten, nochmals sieben Monate mit der Räumung zu warten.“

Wie lange sich die Räumung, gegen die Aktivisten bundesweit mobilisieren, nun hinauszögern wird, ist offen. Zunächst muss ein Gutachter gefunden werden, der dann vom Gericht bestätigt wird. Die Prüfung der psychologischen Situation wird weitere Zeit in Anspruch nehmen. (epe)