Geheimdienst kriegt Regeln

KontrolleNiedersachsens rot-grüne Regierung beschließt ein neues Verfassungsschutzgesetz

Mit den Stimmen von SPD und Grünen hat Niedersachsens Landtag ein neues Verfassungsschutzgesetz beschlossen. Danach müssen BürgerInnen künftig informiert werden, wenn sie wegen Verfassungsfeindlichkeit ins Visier des Inlandsgeheimdienstes geraten sind und sich der Verdacht gegen sie nicht erhärtet. Wohnungsüberwachungen sind nur noch der Polizei, nicht aber dem Verfassungsschutz gestattet. Auch für den Einsatz sogenannter V-Leute gelten strengere Regeln: Sie dürfen anders als bisher keine schweren Straftaten begangen haben und finanziell nicht abhängig von den Zahlungen des Geheimdienstes sein.

„Niedersachsen bekommt eines der modernsten Verfassungsschutzgesetze in Deutschland“, versicherte SPD-Landesinnenminister Boris Pistorius. Die tiefgreifende Erneuerung sei auch zur Zurückgewinnung von verlorenem Vertrauen nötig gewesen.

Vor dem Regierungswechsel hatten Sozialdemokraten und Grüne Pistorius’als Hardliner geltenden CDU-Vorgänger Uwe Schünemann vorgeworfen, den Inlandsgeheimdienst politisch zu instrumentalisieren.

Jahrelang bespitzelt wurden mindestens sieben regierungskritische Journalisten – aber auch tausende BürgerInnen, die sich etwa an Anti-Atom-Demonstrationen beteiligten und deshalb als linksextrem eingestuft wurden. In einem Parteitagsbeschluss hatten sich die Grünen deshalb sogar für die vollständige Abschaffung des landeseigenen Verfassungsschutzes ausgesprochen.

Die Opposition stimmte wie vorher angekündigt gegen das neue Verfassungsschutz-Gesetz. Das werde „der veränderten Sicherheitslage nicht gerecht“ mache „dem Verfassungsschutz seine Arbeit künftig deutlich schwerer“, sagte der Fraktionsgeschäftsführer der Christdemokraten, Jens Nacke. WYP