Undercovereinsätze vor Gericht

Grundrechte Verdeckte Ermittlerin Maria B.: Bespitzelte Frau reicht Klage gegen Polizei ein

Die ­Geheimdienstmethoden des Landeskriminalamtes (LKA 7) beschäftigen mal wieder das Verwaltungsgericht: Über die Rechtsanwältin Alexandra Wichmann hat eine Betroffene des Spitzeleinsatzes der verdeckten Staatsschutz-Ermittlerin Maria B. alias „Maria Block“ Klage eingereicht. Sie will feststellen lassen, dass der Undercovereinsatz einen Eingriff in die Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre, Unverletzlichkeit der Wohnung und informationelle Selbstbestimmung darstellte. Die Regelungen im hamburgischen Polizeirecht, die das ermöglichten, seien verfassungswidrig, sagt Wichmann.

Die Betroffene aus der linken Szene hatte jahrelang Kontakt zu der Polizistin Maria B., die in den Jahren 2008 bis 2012 die linke Szene infiltrierte. Dabei sei ein vermeintlich freundschaftliches Verhältnis entstanden.

„In diesem Rahmen kam es zu regelmäßigen Verabredungen, gemeinsamen Kneipenabenden, Saunabesuchen, Besuchen mit Übernachtungen in der Wohnung und einem intensiven persönlichen Austausch“, berichtet die Betroffene. Dabei ist Maria B. ihrer „Zielperson“ offenbar regelrecht gefolgt. „Wir hatten drei Jahre Kontakt in verschiedenen Zusammenhängen – auch beim No-Border-Camp auf der griechischen Insel Lesbos“, sagt die Klägerin.

Die Grundrechtseingriffe hätten eine hohe Intensität gehabt und insbesondere den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung der Klägerin betroffen, sagt Wichmann. „Dies ist unter keinen Umständen zu rechtfertigen“, findet die Anwältin.

„Uns erschließt sich nicht, welche Gefahr über einen so langen Zeitraum abgewehrt werden sollte“, kommentiert ein Sprecher des Arbeitskreises „Verdeckte Ermittlungen abschaffen“ die Klage. „Vielmehr übernimmt die Polizei hier Aufgaben des Geheimdienstes, obwohl es aus historischen Gründen eine strikte Trennung von Polizei und Geheimdienst gibt.“ In dem Arbeitskreis befassen sich Betroffene mit den im vergangenen Jahr aufgedeckten Spitzeleinsätzen.

Eine gleich gelagerte Klage ist bereits beim Verwaltungsgericht anhängig. Eine Aktivistin der queer-feministischen Szene, die von der verdeckten Ermittlerin Iris P. alias „Iris Schneider“ in den Jahren 2002 bis 2006 ausgespäht worden ist, hatte im November vorigen Jahres Klage erhoben. Die Betroffene und Iris P. hatten eine Liebesbeziehung und waren dreimal gemeinsam im Urlaub auf Mallorca.

Unterdessen hat sich die Klage des Radios Freies Sender Kombinat (FSK) wegen Eingriffs in die Rundfunkfreiheit durch Iris P. erledigt. Als das Verwaltungsgericht die Akten der „Operation Iris Schneider“ verlangte und sogar eine Vernehmung von Iris P. in einer mündlichen Verhandlung in Betracht zog, erkannte die Polizei den FSK-Spitzeleinsatz als rechtswidrig an. Kai von Appen