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Urteil zu Hartz IV
: Kürzung für unter 25-Jährige zulässig

KARLSRUHE | Erwachsenen Hartz-IV-Beziehern unter 25 Jahren, die im Haushalt ihrer Eltern leben, darf das Arbeitslosengeld II pauschal auf 80 Prozent gekürzt werden. Denn selbst wenn die Eltern nicht unterhaltspflichtig sind, ist davon auszugehen, dass sie ihre Kinder unterstützen, entschied das Bundesverfassungsgericht gestern und bestätigte damit die gesetzlichen Bestimmungen (AZ: 1 BvR 371/11). Ab dem 25. Lebensjahr können die Kinder dagegen grundsätzlich den vollen Hartz-IV-Satz beanspruchen. (epd)