piwik no script img

Urteil zu Hartz IVKürzung für unter 25-Jährige zulässig

KARLSRUHE | Erwachsenen Hartz-IV-Beziehern unter 25 Jahren, die im Haushalt ihrer Eltern leben, darf das Arbeitslosengeld II pauschal auf 80 Prozent gekürzt werden. Denn selbst wenn die Eltern nicht unterhaltspflichtig sind, ist davon auszugehen, dass sie ihre Kinder unterstützen, entschied das Bundesverfassungsgericht gestern und bestätigte damit die gesetzlichen Bestimmungen (AZ: 1 BvR 371/11). Ab dem 25. Lebensjahr können die Kinder dagegen grundsätzlich den vollen Hartz-IV-Satz beanspruchen. (epd)

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen