Tauziehen um Stadtautobahn

B6n Bürgerschaft bekräftigt ihren alten Konsens über die A 281 – diesmal gegen die Stimmen der CDU

Da waren sie wieder da, die Aktivisten der Bürgerinitiative „für eine menschengerechte A 281“, und passten von den Rängen der Bürgerschaft aus auf, dass da keine falschen Beschlüsse gefasst werden. Seit Jahren führt diese BI vor, wie man ordentlich Druck macht auf die Politik, und das mit Erfolg: Vor vier Jahren hat die Bürgerinitiative mit ihrer Kritik an dem geplanten „Monsterknoten“ für die Autobahn A 281 in Kattenturm erreicht, dass diese Experten-Pläne gestoppt werden.

Was bleibt, ist der große Streit darüber, wie die A 281, die an einer zweispurigen Rampe kurz vor der Neuenlander Straße endet, weitergeführt werden soll. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Röwekamp hatte sich mit der Formel „Jede B6n ist besser als keine B6n“ in einem Brief an den parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU) von dem Konsens von 2012 verabschiedet, denn damals war der Konsens: Lieber keine B6n als die „Umfahrungsvariante“, die der Bund finanzieren will.

„Ich glaube, dass Sie sich des Schadens, den sie für Bremen angerichtet haben, nicht ganz bewusst waren“, griff Ralf Saxe (Grüne) den CDU-Politiker wegen des Briefes an – das Bremer Verkehrsressort hätte gern für den Verzicht auf die vordringliche Planung der B6n den Lärmschutz an der A 1 mit einem achtspurigen Ausbau eingetauscht. Röwekamp betonte in der Bürgerschaft dagegen, dass durch die B6n weniger Anwohner belastet als an der Kattenturmer Heerstraße und an der B 75 entlastet würden.

Wenn der Bausenator wirklich lieber keine B6n wollte, als die vom Bund favorisierte Ausbauvariante, so der Anwalt der BI, Andreas Reich, dann hätte er diese Variante überhaupt nicht anmelden müssen. Dann stünde eben keine B6n in diesem Bundesverkehrswegeplan.

Wenn sie aber dort im „vordringlichen“ Bedarf bleibt, will der Rechtsanwalt vors Bundesverwaltungsgericht ziehen. Sein Einwand: Damit bestehe rein planungsrechtlich ein Zusammenhang mit der ebenfalls „vordringlich“ geplanten Fortführung von der Rampe aus, mit „Bauabschnitt 2/2“ im Planerdeutsch.

Die BI fürchtet ein mehrjähriges Baustellen-Chaos am Ende der Neuenlander Straße und lehnen diese Planung ab. Ein vordringlicher Bau der Abzweigung nach Brinkum würde Reich zufolge etwa ein Drittel der Verkehre abziehen, für die der Bauabschnitt 2/2 gedacht ist – seine Kosten-Nutzen-Relation also deutlich weiter verschlechtern. Ein Verzicht würde Geld frei machen für den Tunnel, die „Bremer Vorzugsvariante“. Möglicherweise stoppe das Bundesverwaltungsgericht, vor dem der Bremer Bausenator schon einmal verloren hat, dann den ganzen Bauabschnitt 2/2, so der Anwalt.

Klaus Wolschner