Paris-Berlin

Privatleben Der Prozess um Wowereit-Fotos in „Bild“ bleibt spannend

Wie gut ist das Privatleben von Politikern vor Pressefotografen geschützt? Das muss der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall des ehemaligen Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), entscheiden. Nach der Verhandlung am Dienstag deutet sich eine Grundsatzentscheidung an, die aber erst am 27. September verkündet wird.

Der Hintergrund: Im Januar 2013 musste Wowereit eine Vertrauensabstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus wegen der ständigen Verzögerungen beim neuen Berliner Flughafen BER bestehen. Am Abend vorher saß Wowereit mit Freunden in der Paris Bar, einem Künstlerlokal in Charlottenburg. Dort wurde er fotografiert, wohl durch die Scheibe. Zwei Tage später druckte die Bild-Zeitung drei Fotos mit der Überschrift: „Vor der Vertrauensabstimmung ging’s in die Paris Bar“. Wowereit sah sein Persönlichkeitsrecht verletzt und klagte auf Unterlassung. Vor den Berliner Gerichten hatte er in zwei Instanzen Erfolg. Doch Bild ging in Revision zum BGH und berief sich auf die Pressefreiheit. Maßstab für den Fall ist das Kunsturhebergesetz. Danach dürfte das Foto von Wowereit ohne dessen Zustimmung nur verbreitet werden, wenn es um ein „Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte“ geht und wenn keine „berechtigten Interessen“ Wowereits verletzt wurden.

Bild-Anwalt Achim Krämer betonte das große Interesse der Öffentlichkeit: „Die Leute wollen wissen, ob Wowereit vor einer solchen Abstimmung in die Kirche geht und sich eine Bußpredigt anhört – oder ob er in der Paris Bar sitzt und entspannt seine Drinks genießt.“ Wowereits Anwältin Cornelie von Gierke betonte dagegen, in der Paris Bar habe es sich um eine „rein private Situation“ gehandelt. „Er war hier gerade nicht in berufliche Pflichten eingebunden.“ Der Vorsitzende Richter Gregor Galke ließ nicht erkennen, wozu der Senat tendiert. Ein Urteil wird erst am 27. September erwartet.

Christian Rath, Karlsruhe