Filmriss nach Silvesterfeier

Prozess Im Verfahren um sexuelle Nötigung sagt das Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus

„Die Zeugin braucht absolute Anonymität“, sagte die vorsitzende Richterin am Landgericht. Und setzte den Prozess um eine sexuelle Nötigung am Neujahrsmorgen mit der Vernehmung des 19-Jährigen Opfers fort – aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Denn nicht einmal die Familien wisse, was der jungen Frau nach dem Silvesterfeiern zugestoßen sei.

Im Verlauf ihrer Aussage vor dem Landgericht traten bei der 19-Jährigen dann offenbar wesentliche Erinnerungslücken zutage. Dagegen wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Znaray N. sexuelle Nötigung und Körperverletzung vor: Der mutmaßlich 19 Jahre alte Mann soll die junge Frau nach Verlassen des S-Bahnhofs Stellingen zu Boden gebracht und ihr den Mund zugehalten haben. Ungeachtet ihrer Gegenwehr habe N. ihr die Hose geöffnet und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Dabei soll er die Frau gebissen, gekratzt und heftig am Hals festgehalten haben; sie wurde später im Krankenhaus behandelt.

Zum Prozessauftakt vorige Woche hatte N. durch seinen Anwalt Tim Burkert erklärt, dass er zwar körperlichen Kontakt zu der 19-Jährigen gehabt habe, es dabei aber aber zu keiner Gewaltanwendung gekommen sei. Vielmehr hätten seine beiden Begleiter die Frau auf der Reeperbahn angesprochen, nachdem sie bis morgens um sieben Uhr in einem Lokal gefeiert hatte. Zusammen mit seinen Freunden sei er selbst dann mit der S-Bahn nach Stellingen gefahren, um in die Flüchtlingsunterkunft zurückzukehren, in der sie wohnten. „Das Mädchen ist immer mit uns mitgegangen“, so N., „ich dachte darum, dass sie etwas von mir will.“

Nach dem Aussteigen hätten dann alle der Betrunkenen beim Gehen geholfen. Sie habe sich an eine Wand gelehnt und sei umgekippt. Die beiden anderen hätten „irgendwas mit dem Mädchen gemacht“ – womöglich Sex gehabt.

Erst später will N. selbst mit der Frau in den Park gegenüber gegangen sein. Dort habe sie sich neben ein Gebüsch gelegt. Er habe sich zu ihr gelegt, sie geküsst, angefasst und sich selbst befriedigt. „Mir tut das alles sehr leid“, ließ N. erklären.

Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. KvA