Keine Gnade für Rechtspopulisten

parlamentarierrechte Hamburgs AfD verliert Verfassungsklage gegen die Bürgerschaft im Streit über die Härtefallkommission

Die AfD beklagte die „Ausgrenzung gewählter Parlamentarier“

Mit einer klaren Niederlage endete am Dienstag die Verfassungsklage der AfD-Fraktion gegen die Hamburger Bürgerschaft. Die Rechtsaußenpartei wollte erreichen, dass sie einen Sitz in der Härtefallkommission bekommt. Doch das Verfassungsgericht der Hansestadt verwarf die Anträge als „unzulässig“, wie Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel den einstimmigen Beschluss der neun RichterInnen begründete. Der AfD bliebe aber noch der lange Instanzenweg durch die Verwaltungsgerichte.

Die AfD hatte im November 2015 Verfassungsklage eingereicht, weil sie sich in ihren parlamentarischen Rechten beschnitten sieht. In elf Wahlgängen zur Härtefallkommission waren mehrere ihrer Kandidaten gescheitert. Dieses Gremium lässt im Einzelfall Gnade vor Asylrecht ergehen: Es befindet über die Anerkennung von ausreisepflichtigen Ausländern als Härtefall. Die Kandidaten der AfD fielen jedoch bei der Bestätigung im Parlament in geheimer Abstimmung gnadenlos durch.

Die AfD klagte deshalb gegen die „verfassungswidrige Ausgrenzung gewählter Parlamentarier“. Das Verhalten der anderen Fraktionen – SPD, CDU, Grüne, FDP und Linke – verletze das Recht der AfD-Abgeordneten auf gleichberechtigtes Mitwirken im Parlament und seinen Gremien, sagt deren Prozessvertreter Dietrich Murswiek.

Das aber sieht das Verfassungsgericht anders. Die Kommission werde nicht auf Basis des Verfassungsrechts besetzt, sondern auf Grundlage einfachen Landesrechts – nämlich nach dem Härtefallgesetz. Damit sei das Gremium anders als die Fachausschüsse kein Parlamentsorgan, und deshalb könne die AfD nicht auf eine „gleichberechtigte Teilhabe“ pochen, argumentierten die RichterInnen.

Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) nahm die Entscheidung mit Genugtuung zur Kenntnis. Zugleich bot sie der AfD neue Gespräche zusammen mit allen Fraktionschefs an, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. „Ich wünsche mir nicht, dass einzelne Fraktionen sich ausgegrenzt fühlen“, sagte sie.

AfD-Fraktionschef Jörn Kruse zeigte sich vom Urteil tief enttäuscht. Seine Fraktion werde jetzt in Ruhe überlegen, ob sie vor das Verwaltungsgericht ziehe oder das Gesprächsangebot der Bürgerschaftspräsidentin annehme. Sven-Michael Veit