„Das ist eine hohe Zahl“

Volksentscheid-Volksentscheid Die erste Hürde des Volksentscheids für die künftige Vereinfachung von Volksentscheiden ist genommen. Nun brauchen die InitiatorInnen eine halbe Million Unterschriften

Die Initiative „Volksentscheid retten“ fordert, dass Volksentscheide verbindlicher werden. So sollen Bürger eine Abstimmung herbeiführen können, wenn das Parlament ein per Volksentscheid verabschiedetes Gesetz ändern will. Auch sollen Volksentscheide grundsätzlich an Wahltagen stattfinden und das Zustimmungsquorum gesenkt werden.

Seit die Senatsinnenverwaltung vergangene Woche mehr als 50.000 der Unterstützerunterschriften für gültig erklärt hat, geht die Initiative in die zweite Runde: Mit 500.000 Unterschriften kann der Meta-Volksentscheid 2017 zur Bundestagswahl stattfinden. (taz)

taz: Frau Meyer, die erste Etappe Ihres Volksentscheids ist ge­schafft. Die Se­nats­ver­wal­tung für In­ne­res hat 58.320 gül­ti­ge Un­ter­schrif­ten für die ­In­itia­ti­ve „Volks­ent­scheid ret­ten“ be­stä­tigt. Im zwei­ten Schritt müs­sen nun in­ner­halb von vier Mo­na­ten 500.000 Un­ter­schrif­ten ge­sam­melt wer­den. Halten Sie das für rea­li­sier­bar?

Kers­tin Meyer: Das ist eine hohe Zahl. Genau des­halb sieht un­se­r Ge­setz­ent­wurf vor, dass die Zu­stim­mungs­quo­ren für Volks­ent­schei­de ge­senkt wer­den. Aber wir sind op­ti­mis­tisch: Die Ber­li­ner haben in letz­ter Zeit viele Er­fah­run­gen mit Volks­ent­schei­den ge­macht, und das Thema ist prä­sen­ter als je zuvor.

Es geht aber um nichts we­ni­ger als um die Än­de­rung der Lan­des­ver­fas­sung.

In der Landesverfassung steht in Artikel 3, dass die Gesetzgebung sowohl durch Volksentscheide wie auch durch die Volksvertretung, also das Abgeordenetenhaus, erfolgt. Das Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes, das durch Volksentscheid zustande gekommen ist, wurde noch in derselben Legislaturperiode vom Abgeordnetenhaus geändert. Deswegen enthält unser Gesetzesentwurf verfassungsmäßige Regelungen, die bewirken, dass durch Volksentscheid zustande gekommene Gesetze verbindlich sind.

Wie sehen Ihre konkreten Pläne aus?

Wir erwarten die Stellungnahme des Senats vor der Abgeordnetenhauswahl. Das Landesparlament hat dann vier Monate Zeit, sich mit dem Gesetzentwurf zu befassen. Wir gehen aber nicht davon aus, dass dieser angenommen wird. Dann wird ab Februar 2017 die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren starten. Als Termin für den Volksentscheid streben wir die Bundestagswahl im September 2017 an, damit die erforderliche Zustimmung erreicht werden kann. Wir sind jetzt dabei, die notwendigen organisatorischen Strukturen für die Unterschriftensammlung zu entwickeln.

Wie ma­chen Sie die Bür­ge­rIn­nen auf sich auf­merk­sam?

Information ist das Wichtigste. Um Bür­ger zu mo­bi­li­sie­ren und zu in­for­mie­ren, wol­len wir vor allem viele In­for­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen in den Be­zir­ken durchführen. Regelmäßig finden wö­chent­li­che Tref­fen statt, bei denen sich rund 30 ak­ti­ve Hel­fer en­ga­gier­en. Ins­ge­samt haben sich na­tür­lich viel mehr Men­schen an der Un­ter­schrif­ten­samm­lung be­tei­ligt. Sonst hätten wir nie 70.000 Unterschriften einreichen können. Wenn wir aber 500.000 Un­ter­schriften in vier Mo­na­ten be­kom­men wol­len, muss sich die Zahl der frei­wil­li­gen Hel­fer ver­zehn­fa­chen.

Kerstin Meyer

Jahrgang 1969, ist Mitstreiterin der Initiative "Volksentscheid retten". Sie engagierte sich auch schon für die Kampagne "100% Tempelhofer Feld".

Was pas­siert, wenn nicht ge­nü­gend Un­ter­schrif­ten ge­sam­melt wer­den kön­nen?

Wenn das Volksbegehren nicht erfolgreich ist, wird der Volksentscheid nicht stattfinden.

INTERVIEW Viola Blomberg