Geldstrafe für Oury Jallohs Tod

SCHULDSPRUCH Polizeibeamter muss wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge 10.800 Euro zahlen. Asylbewerber war in Dessauer Zelle verbrannt

MAGDEBURG taz | Der Polizeibeamte Andreas S. ist wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge an dem Sierra Leoner Oury Jalloh zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg sah es als erwiesen an, dass der Beamte Jallohs Gewahrsamszelle nicht ausreichend überwacht und deshalb den Tod des Asylbewerbers nicht verhindert habe. Das Gericht ging damit über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Die Anklage hatte eine Geldstrafe von rund 6.000 Euro verlangt.

S. war als Dienstgruppenleiter der Polizei in Dessau für den Gewahrsamstrakt zuständig, in dem der Asylbewerber vor rund acht Jahren verbrannte. Gericht und Staatsanwaltschaft glauben, dass der an Händen und Füßen fixierte Jalloh die Matratze, auf der er gefesselt war, selbst angezündet hat. Die Nebenklage ging davon aus, dass Jalloh von Dritten angezündet wurde.

Der Polizist habe fahrlässig gehandelt, weil für ihn vorhersehbar gewesen sei, dass Jalloh zu „selbstgefährdenden Handlungen“ neigen könnte, sagte die Richterin. Deshalb hätte S. die Zelle häufiger kontrollieren lassen müssen. Nachdem das Feuer in Jallohs Zelle ausgebrochen war, hatte S. zudem mindestens einmal den Feueralarm abgestellt, statt sofort in die Zelle zu gehen. Offen sei jedoch, ob der Polizist den Asylbewerber hätte retten können, wenn er nach dem ersten Alarm sofort in die Zelle gegangen wäre. CJA

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