Bezirk klagt gegen Bewohner der Hauptmann-Schule

AsylDie Verhandlungen mit den Flüchtlingen seien gescheitert, sagt Monika Herrmann

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg startet einen neuen Anlauf, um die verbliebenen Bewohner der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg loszuwerden. Nach taz-Informationen hat das Bezirksamt eine zivilrechtliche Räumungsklage beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg eingereicht. Nun muss die Klage den 24 Bewohnern beziehungsweise ihrer Rechtsvertretung zugestellt werden – ob dies bereits geschehen ist, war am Mittwochnachmittag unklar.

Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) bestätigte im Gespräch mit der taz die Klage. Sie zeigte sich enttäuscht, dass dieser Weg nun nötig geworden sei: „Den Bewohnern sind sehr weitgehende Angebote gemacht worden. Am Ende haben sie alles, alles abgelehnt“, sagte Herrmann. Ihr zufolge verharren die zwölf noch im Haus verbliebenen Männer sowie zwölf weitere Betroffene, die sich einst erfolgreich gegen eine Räumung gewehrt hatten, auf ihrer Forderung, einen rechtlichen Status als Flüchtling zu erlangen. Dieser Lösung stehe allerdings die Senatsverwaltung des Inneren um Senator Frank Henkel (CDU) im Weg. Die Männer seien allesamt ohne Duldung oder gar Aufenthaltserlaubnis.

Herrmann betonte, dass an Lösungen alles diskutiert wurde, „was die Fantasie hergibt“. Auch sei es den Bewohnern und ihren Unterstützern nicht gelungen, einen Träger für ein von ihnen selbst verwaltetes Flüchtlingszentrum zu finden. Eine Integration in den sogenannten Campus Ohlauer, der derzeit vom Bezirk auf dem Gelände errichtet wird, ist damit vom Tisch. In einem Neubau auf dem Schulgelände sollen Wohnungen für sozial Schwache, Studierende, Geflüchtete und obdachlose Frauen errichtet werden. Der Nordflügel des Schulgebäudes ist bereits renoviert und soll Platz für 110 Geflüchtete bieten. Abgetrennt von dem Projekt ist der besetzte Südflügel. Wie viel Zeit bis zu einer Gerichtsentscheidung und einer eventuellen Räumung der Bewohner vergehen werde, konnte Herrmann nicht sagen. Ebenso wenig, wie es um die Erfolgschancen in dem Prozess bestellt ist.

Herrmann bleibt entspannt

Was mögliche Reaktionen betrifft, zeigte sich Herrmann gelassen: „Das ist kein unangenehmes Thema für mich, sondern für das Land Berlin. Wir als Bezirk haben bis zur Grenze des Möglichen getan, was wir konnten“, so Herrmann. Die Grüne will auch nach der Wahl weiter als Bezirksbürgermeisterin arbeiten.

Die ehemalige Hauptmann-Schule in der Ohlauer Straße war im Dezember 2012 von teilweise bis zu 200 Flüchtlingen besetzt worden. Im Sommer 2014 endete ein Räumungsversuch nach tagelangen Protesten mit der Unterzeichnung eines Einigungspapiers, das mehreren Dutzend Bewohnern den Verbleib zusicherte. Ein Jahr später wollte der Bezirk diesen Zustand juristisch beenden, scheiterte aber am Einspruch von 24 Bewohnern vor dem Verwaltungsgericht. Dieses argumentierte, es müsse geprüft werden, ob die Betroffenen ein Wohnrecht erworben hätten. Besondere Gründe für eine Räumung, etwa eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, verneinte das Gericht. Ende September wurde das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt. Die Eigentümerrechte müssten vor einem Zivilgericht eingeklagt werden, hieß es. Diesen Weg geht der Bezirk nun. Erik Peter