verboten

Guten Tag,

lieber DüsseldorferInnen!

Dass eine Rechnung lange nach der gekauften Leistung eintrifft, stört normalerweise nicht die KundInnen, sondern die RechnungsstellerInnen – es sei denn, die Zahlungsaufforderung trifft ein, wenn man längst vergessen hat, dass da noch was zu bezahlen war. Etwa nach 79 Jahren wie bei dem „Hitler-Asphalt“ für eure Straßendecke aus dem Jahr 1937, die ihr laut Urteil des Verwaltungsgerichts jetzt bezahlen müsst, weil sie ja auch jetzt erst fertig wurde. Fragt sich nur: Was könnt ihr dafür, wenn die Straßenbauer in eurer schönen Stadt so unendlich

langsam arbeiten?