: verboten
Guten Tag,
lieber DüsseldorferInnen!
Dass eine Rechnung lange nach der gekauften Leistung eintrifft, stört normalerweise nicht die KundInnen, sondern die RechnungsstellerInnen – es sei denn, die Zahlungsaufforderung trifft ein, wenn man längst vergessen hat, dass da noch was zu bezahlen war. Etwa nach 79 Jahren wie bei dem „Hitler-Asphalt“ für eure Straßendecke aus dem Jahr 1937, die ihr laut Urteil des Verwaltungsgerichts jetzt bezahlen müsst, weil sie ja auch jetzt erst fertig wurde. Fragt sich nur: Was könnt ihr dafür, wenn die Straßenbauer in eurer schönen Stadt so unendlich
langsam arbeiten?
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