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Hartz-IV-Empfänger
: Elterngeld gilt weiter als Einkommen

Süß, die Kleinen. Elterngeld wird aber weiter angerechnet Foto: ap

KASSEL | Elterngeld zählt für Hartz-IV-Empfänger weiter als Einkommen. Ein Vater ist vor dem Bundessozialgericht mit dem Versuch gescheitert, dies zu ändern. Seine Klage wurde als unzulässig verworfen. Die gesetzlichen Anforderungen seien nicht erfüllt, sagte der Vorsitzende Richter gestern in Kassel. Auch bei Geringverdienern wird das Elterngeld für die Berechnung des Kinderzuschlags als Einkommen angerechnet. Laut BSG-Entscheidung verstößt die Regelung nicht gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. (dpa)