Wunsch-Schulen haben Vorrang

Schulzuweisung 27 Bremer Eltern haben geklagt, damit ihre Kinder die Schulplätze bekommen, die von der Bildungssenatorin für Geflüchtete reserviert wurden. Das Verwaltungsgericht gab der Klage recht

„Das bedeutet nicht, Geflüchtete dürfen nicht bevorzugt werden“

Verena Korrell, Verwaltungsgericht Bremen

Oberschulen sollten in ihren Regelklassen je zwei Plätze, Gymnasien je einen Platz freihalten für Geflüchtete aus Sprachförderkursen: Das hatte die Bildungssenatorin angeordnet, um eine gleichmäßige Verteilung der schulpflichtigen Flüchtlinge zu erreichen. 27 Eltern haben diese Plätze jetzt mit Erfolg eingeklagt: Das Verwaltungsgericht gab allen Eilanträgen statt und verpflichtete Bremen zur Aufnahme ihrer Kinder in die jeweilige Wunschschule.

Begründung: Das Schulverwaltungsgesetz schreibe bei der Überanwahl einer Schule ein Aufnahmeverfahren vor, sagt Gerichtssprecherin Verena Korrell. Bevorzugt würden beispielsweise Härtefälle und Kinder mit besonders guten Grundschulleistungen. Der Besuch von Sprachförderkursen sei kein Kriterium.

„Das bedeutet aber nicht, dass wir entschieden haben, Geflüchtete dürfen nicht bevorzugt werden“. Es sei nur festgestellt worden, dass die Bildungssenatorin nicht per Verordnung gegen das höherrangige Schulverwaltungsgesetz verstoßen dürfe. Dies müsse zuvor vom Gesetzgeber geändert werden. Also ist die Bürgerschaft gefragt, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Denn als die jetzt gültigen Vergaberichtlinien beschlossen wurden, gab es die Bedarfe für Geflüchtete noch nicht.

Die Bildungssenatorin will innerhalb der zweiwöchigen Widerspruchsfrist in allen 27 Fällen Beschwerde einlegen, sodass die Verfahren vorm Oberverwaltungsgericht neu aufgerollt werden muss. Laut Miriam Schmidt, persönliche Referentin der Bildungssenatorin, habe der Gesetzgeber die Bereitstellung von Schulplätzen für Geflüchtete „bewusst der Verwaltung übertragen, weil die operative, flexible und effiziente Steuerung von Kapazitäten der Kernbereich von Verwaltungstätigkeit ist“.

Dass die vom Widerspruch betroffenen Kinder nun zum Ferienende am dritten August Sicherheit über ihren zukünftigen Schulplatz haben, ist nicht gesichert. Wohl aber, so Korrell, dass den Geflüchteten kein Platz weggenommen werde. Denn für sie würden ja entsprechend an anderen Schulen Plätze frei.

Jens Fischer