Zu laut zum Wohnen

Bauvorhaben Das geplante Appartementhaus auf dem Gelände des alten Concordia-Theaters wird viel zu hoher Lärmbelästigung ausgeliefert sein, kritisiert die „Bahnlärm-Initiative Bremen“

„Gesundheitspolitisch ist es Irrsinn“

Walter Ruffler, Bahnlärm-Initiative Bremen

Die „Bahnlärm-Initiative“ schaut mit Sorge auf die Neubaupläne für das Grundstück des alten Concordia-Theaters. Durch die unmittelbare Nähe zum Bahndamm sei mit gesundheitsgefährdenden Immissionen durch Lärm und Erschütterungen zu rechnen, so Ini-Sprecher Walter Ruffler.

Geplant ist der Neubau eines Wohnhauses mit rund 60 Studierenden-Appartements, dessen Abstand zum Bahndamm laut Ruffler nur 7,5 Meter betragen wird – mit einer Lärmbelästigung, die den nächtlichen Grenzwert von 49 Dezibel (dB(A) ) überschreite. Das führt Ruffler auf Messungen aus dem Jahr 2002 zurück. Damals wurde ein Schallgutachten für die angrenzende Roonstraße erstellt und die Ergebnisse lagen bei 80 db(A) – also fast doppelt so hoch wie der Grenzwert.

Die Appartements lägen deutlich näher an dem Bahndamm als die Messpunkte der Roonstraße: „Schallschutzfenster reichen hier nicht“, so Ruffler. Denn nicht nur der Lärm sei von Bedeutung, sondern ebenso die Erschütterung der Züge. „Dieser sekundäre Luftschall wird als Dröhnen erlebt – da hilft kein Lärmschutzfenster, da der Lärm im Raum selbst entsteht.“ Dies sei besonders bei Güterzügen der Fall.

Das Problem bestehe nicht nur auf dem Grundstück des ehemaligen Concordia-Theaters, sondern entlang der gesamten Strecke, sagt Ruffler: „Aber gesundheitspolitisch ist es Irrsinn, hier auch noch einen Neubau hinzusetzen!“

Er hat dem grünen Umweltsenator Joachim Lohse einen Brief geschrieben: „Bitte überprüfen Sie unter Hinzuziehung des Gesundheitsamts, ob bei Neubauprojekten in der Nähe von Bahnlinien nicht ein Mindestabstand obligatorisch sein sollte“, heißt es da unter anderem.

In einem Antwortschreiben sichert Lohse zu, dass im Zuge des Genehmigungsverfahrens geprüft werden soll, ob „gesunde Wohnverhältnisse“ vorherrschten. Das beinhalte auch ein Lärmschutzgutachten.

Die Anregung, auch ein Erschütterungsgutachten erstellen zu lassen, schreibt Lohse weiter, werde er „an die Planer des Vorhabens weiterleiten.“ Sämtliche dieser Vorhaben, sagt Lohses Sprecher Jens Tittmann gegenüber der taz, könnten aber erst getan werden, wenn ein konkreter Bauantrag vorliege: „Und das ist momentan noch nicht der Fall.“ Pia Siber