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Verwaltungsgerichtsurteil
: Keine Abschiebung nach Ungarn

MANNHEIM | Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Abschiebung eines syrischen Asylbewerbers nach Ungarn untersagt. Bereits 2014, als der Syrer über Ungarn nach Deutschland eingereist war, sei das ungarische Abschiebehaftsystem „in so erheblichem Maße mängelbehaftet gewesen“, dass dem Kläger dort beim Stellen eines Asyl­antrags „unmenschliche und erniedrigende Behandlung“ gedroht hätte, heißt es in einem am Montag in Mannheim veröffentlichten Urteil. (afp)