Freigang für den Anstaltschef

Knast Nach Entlassung eines Sexualstraftäters zieht Senator Konsequenzen

Nach der kurzzeitigen Freilassung eines sicherungsverwahrten Sexualstraftäters zieht Justizsenator Till Steffen (Grüne) personelle Konsequenzen in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel (JVA). Offiziell bestätigte Steffen gestern, dass Anstaltsleiter Lars Röhrig Ende August seinen Hut nehmen muss. Zudem soll es für die in Fuhlsbüttel untergebrachten Sicherheitsverwahrten – derzeit sind das 21 Personen – eine eigene Vollzugsleitung geben, die die therapeutischen Maßnahmen für diese Gruppe plant.

Der Straftäter musste Anfang Mai entlassen werden, weil ihm eine Therapie nicht in den vom Gericht verfügten Fristen zur Verfügung gestellt werden konnte. Erst hatte der Sicherheitsverwahrte sich verweigert, dann der Therapeut die als notwendig angesehenen fünf Bewacher nicht akzeptiert. Das hatte die Therapie verhindert.

Aufgrund einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2013, die Resozialisierung stärker in den Vordergrund stellt und eine Therapie zur Pflicht erhebt, hatte das Gericht die Freilassung angeordnet. Nur weil der Mann prompt seine Auflagen missachtete und Alkohol konsumierte, konnte er wenige Tage nach seiner Freilassung festgenommen werden und sitzt inzwischen wieder in Sicherheitsverwahrung.

Ein Untersuchungsbericht über diese Geschehnisse kommt zu dem Ergebnis, dass die neue Rechtslage von allen Beteiligten falsch eingeschätzt wurde, da zu ihr noch keine Rechtssprechung vorlag. Nun soll es ein neues Vollzugskonzept, einen engen Austausch zwischen der JVA und der Justizbehörde sowie eine intensivere Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Krankenhaus Nord geben, um rechtzeitige Therapien für alle Sicherheitsverwahrten zu gewährleisten. mac