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Norbert Hofer (45) muss neu gezeugt werden. Das entschied der österreichische Verwaltungsgerichtshof am Freitag der vorigen Woche nach Anhörung von Familienmitgliedern, Nachbarn, Freunden und Kollegen. Ausschlaggebend für die Entscheidung, erklärte Gerichtspräsident Gerhart Holzinger, seien Verfahrensfehler beim Beischlaf gewesen sowie der Schlendrian in Hofers Erziehung und Sozialisation – Nachlässigkeiten, die in Österreich seit Langem gängige Praxis seien und schwerwiegende Folgen zeitigten, wie die Bundespräsidentenwahl geoffenbart habe. Politische Beobachter sind sich einig, dass das höchstinstanzliche Urteil auch millionenfache Konsequenzen sowohl für das Personal als auch die Wählerschaft der FPÖ hat.