Spreewaldgurke bleibt, Rind kommt

CETA Was steht drin im europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen? Wo sind die Risiken, wo der Nutzen?

BERLIN taz | Freihandelsabkommen galten lange als Gähnthema. Seit 2009 wurde Ceta, das EU-Abkommen mit Kanada, verhandelt, kaum jemand störte sich daran. Aber dann kam die große „Schwester“ – TTIP – in die Diskussion. Ceta gilt als „Blaupause“ für den hochumstrittenen Vertrag zwischen den USA und der EU: Die Liste der Kritikpunkte an TTIP ist lang – und gilt ähnlich für Ceta. Skeptiker fürchten auch hier Einschnitte beim Verbraucherschutz, eine Aushöhlung der Demokratie und zu viel Macht für Großkonzerne.

Seit Ende 2014 ist Ceta – anders als TTIP – ausverhandelt. Inzwischen liegt das 1.600 seitige Abkommen vor. Die EU-Kommission verspricht, dass Europas Firmen damit Zölle in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich sparen, durch weniger Papierkram und Zertifizierungen noch mal die gleiche Summe. Ceta soll die Märkte weitgehend öffnen, so die Europas für kanadisches Rindfleisch und die Kanadas für Käse aus Europa. Gleichzeitig sollen 145 EU-Herkunftsbezeichnungen in Übersee geschützt bleiben, so die für Spreewälder Gurken oder Tiroler Speck. Die Kommission hofft auf ein langfristiges Plus beim Waren- und Dienstleistungsaustausch von 23 Prozent, allein die deutsche Wirtschaftsleistung erhöhe sich um jährlich 0,19 Prozent.

Kritiker des Abkommens halten das für mikroskopisch wenig angesichts der Gefahren durch Ceta. Tatsächlich ist Kanada als Handelspartner nicht besonders wichtig für die EU. Der Warenaustausch mit Deutschland betrug 2015 etwa 14 Milliarden Euro. Damit lag Kanada auf Platz 31 der deutschen Handelspartner, knapp vor Portugal und Singapur. Umgekehrt ist Europa nach den USA der zweitwichtigste Handelspartner der Kanadier: Immerhin knapp 10 Prozent des Außenhandels entfallen auf die EU.

In etlichen brisanten Feldern, versichert Brüssel, verändert sich für Europa nichts. Als Beleg verweist die Kommission auf eine „Arbeitsmarktklausel“. Auch Mindestlohn oder Tarifverträge seien nicht in Gefahr.

Beim besonders umstrittenen Thema Investitionsschutz haben die Europäer sogar im Nachhinein eine Regelung in Ceta verhandelt, die engere Grenzen für die Streitschlichtungsverfahren zwischen Konzernen und Staaten setzt: Nun soll es einen öffentlichen Handelsgerichtshof statt der vorher geplanten privaten Schiedsgerichte geben – eine „Paralleljustiz“ sei so unmöglich.

Kai Schöneberg