Plakette gegen Staub

Bundesrat schlägt neue Kennzeichnung von Autos vor. Umwelthilfe spricht aber von Verbrauchertäuschung

BERLIN taz ■ Der Bundesrat hat gestern eine neue Feinstaub-Plakettenregelung verabredet. Die Länderkammer folgte einem Entwurf aus Baden-Württemberg, der eine grüne und eine gelbe Plakette vorsieht, mit denen Fahrzeuge abhängig von ihrem Schadstoffausstoß gekennzeichnet werden. „Stinker“ – also ältere Diesel-Pkws – erhalten keine Plakette. Der Beschluss soll nun an die Bundesregierung weitergeleitet werden. Die Deutsche Umwelthilfe bezeichnete die Regelung als „Verbrauchertäuschungsverordnung“.

„Egal ob mit oder ohne Partikelfilter – nach der gestern beschlossenen Regelung würden alle derzeit im Handel angebotenen Neuwagen die grüne Plakette erhalten“, urteilt Jürgen Resch, Chef der Umwelthilfe. Er forderte die neue Bundesregierung auf, die Länderverordnung abzulehnen und dafür die von Umweltminister Trittin vorbereitete Verordnung im Bundesrat einzubringen. Resch: „Ansonsten degradiert sich die Regierung zum Vollstrecker des Wolfsburger Autobau- und Politikberatungsunternehmens VW.“

Nach dem seit Januar geltenden EU-Recht darf der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub je Kubikmeter Luft nur an 35 Tagen überschritten werden. Andernfalls müssen die Kommunen handeln. In 20 Großstädten sind die Grenzwerte überschritten – in Leipzig und München sogar um rund 100 Prozent. Weil es aber noch keine Kennzeichnungsregelung gibt, können die Kommunen „Stinker“ auch nicht aussperren. RENI