Schünemann widerspricht Göttingen

GUTSCHEINPRAXIS Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will nicht angeordnet haben, dass AsylbewerberInnen Sozialleistungen in Gutscheinen statt in bar nachgezahlt bekommen

Grundsätzlich gelte weiter „Gutscheine statt Bargeld“, so das Innenministerium

AsylbewerberInnen sollen in Göttingen Sozialleistungs-Nachzahlungen komplett in bar erhalten, nicht in Form von Wertgutscheinen. Damit ziehen Stadt und Landkreis Konsequenzen aus einem Urteil des Sozialgerichts Hildesheim aus der vergangenen Woche (taz berichtete). Die Stadt Göttingen kündigte gestern zudem an, AsylbewerberInnen ab dem kommenden Jahr Sozialleistungen grundsätzlich in Geld und nicht in Gutscheinen auszuzahlen – sofern das Innenministerium in Hannover dem nicht widerspricht.

Das Sozialgericht hatte die Göttinger Praxis für unzulässig erklärt, Nachzahlungen von Sozialleistungen teilweise in Wertgutscheinen zu leisten. Dass es überhaupt etwas nachzuzahlen gibt, ist Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sommer: Flüchtlinge dürfen demnach nicht weniger Sozialleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts bekommen als Hartz-IV-KlientInnen.

In Göttingen setzten Stadt wie Landkreis bislang teils auf Bargeld, teils auf Gutscheine, obwohl sich der Stadtrat schon im Juli für Barauszahlungen ausgesprochen hatte. Begründet wurde das Vorgehen stets mit Anweisungen von Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Sein Ministerium habe zwar schon im August mitgeteilt, es könne in Bargeld nachgezahlt werden, erklärt etwa der Landkreis Göttingen. Es sei aber „ausdrücklich“ erklärt worden, dies gelte nur als Ausnahme für den Monat August.

Das Innenministerium in Hannover weist diese Darstellung scharf zurück: Eine Weisung, nur in Gutscheinen nachzuzahlen, habe es nicht gegeben. Vielmehr sei es den Kommunen überlassen worden, in welcher Form sie nachzahlen, sagt eine Ministeriumssprecherin. Eben das habe man dem Landkreis Göttingen im August mitgeteilt. Eine zeitliche Beschränkung habe es dabei aber mitnichten gegeben.

Abgesehen von den vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Nachzahlungen gelte bei Sozialleistungen für AsylbewerberInnen weiterhin der Grundsatz „Gutscheine statt Bargeld“, heißt es aus dem Ministerium: „Anreize zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise zum Verbleib“ will man im Hause Schünemann tunlichst vermeiden.  THA