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: Strauß-Urteil nichtig

BGH hebt Urteil gegen Max Strauß auf und kritisiert die Augsburger Richter wegen lückenhafter Feststellungen

AUGSBURG taz ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen Max Josef Strauß, den Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, aufgehoben. Die Bundesrichter kritisieren die Feststellungen der Augsburger Richter zu den angeblich nicht versteuerten Einkünften des Verurteilten als lückenhaft. Außerdem habe das Landgericht Augsburg ein Treuhandverhältnis zwischen dem Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber und Max Strauß unterstellt, das „in tatsächlicher Hinsicht nicht hinreichend belegt ist“.

Strauß war im Juli 2004 wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die 10. Große Wirtschaftsstrafkammer unter Vorsitz von Richter Maximilian Hofmeister sah es als erwiesen an, dass der Politikersohn vom Lobbyisten Schreiber Millionenschmiergelder u. a. für ein Fuchs-Spürpanzergeschäft mit Saudi-Arabien kassiert und nicht versteuert hat. Genau dieser Nachweis ist nach Feststellung der Bundesrichter nicht hinreichend geführt worden.

Strauß-Anwalt Wolfgang Dingfelder hatte diesen mangelhaften Nachweis in seiner Revionsschrift gerügt. Er zeigte sich gestern hoch erfreut über die Entscheidung des BGH und sagte der taz: „Wir nehmen die Entscheidung mit großer Genugtuung zur Kenntnis, dass unsere Argumentation im Augsburger Verfahren beim BGH Gehör gefunden hat.“

Heute beginnt in Augsburg die Revisionsverhandlung gegen die zwei Thyssen-Manager Jürgen Maßmann und Winfried Haastert. Auch deren Verurteilung durch die Augsburger Richter war in Teilen vom BGH aufgehoben worden.

KLAUS WITTMANN