Jürgen Vogt über das Urteil zum „Plan COndor“
: Argentinien lässt hoffen

Mit dem sogenannten Plan ­Condor koordinierten die südamerikanischen Militärregime der 1970er und 1980er Jahre ihre Repression gegen den linken und sozialen Widerstand. Dabei handelte es sich um eine kriminelle Vereinigung, hat die argentinische Justiz nun bestätigt.

Der Richterspruch von Buenos Aires geht damit weit über die Verurteilung der Verantwortlichen für Mord und Entführung hinaus. Er macht Hoffnung, dass auch Betroffenen in den anderen Ländern am Ende doch noch Gerechtigkeit widerfährt.

Vor siebzehn Jahren hatte die juristische Aufarbeitung mit der Klageeinreichung begonnen. Viele der Hauptverantwortlichen sind im Verlauf des Prozesses gestorben, wie Chiles Exdiktator Augusto Pinochet oder Boli­viens Exdiktator Hugo Banzer, deren Überstellung an die argentinische Justiz abgelehnt wurde. Mit dem Tod von Argentiniens Exdiktator Jorge Rafael Videla drohte im Jahr 2013 gar die Einstellung des Prozesses.

Dass der Prozess nun zu Ende geführt wurde, lag an der Stärke der argentinischen Menschenrechtsbewegung, die im Gegensatz zu denen in den Nachbarländern hartnäckig und erfolgreich die Strafverfolgung der Diktaturverbrechen einfordert. Die juristische Bestätigung, dass hier län­der­übergreifend Regierungen systematisch Menschenrechtsverbrechen geplant und durchgeführt haben, ist denn auch eine Chance, dass nicht nur in Argentinien die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Dem wirkt jedoch der politische Rechtsruck entgegen, den die Region gegenwärtig erlebt. In der argentinischen Bevölkerung gibt es viele, für die das Vorgehen der Militärs ein berechtigter Krieg gegen die Subversion war. Für den Schutz ihrer Kriegshelden vor Strafverfolgung finden sie bei der rechten Regierung zunehmend ein offenes Ohr. Die Menschenrechtsbewegung muss nun aufpassen, dass die Regierung der Justiz nicht still und heimlich die Ressourcen entzieht.

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