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Weitere Freilassungen sind nicht geplant

JUSTIZ Der Rechtsausschuss hat in einer Sondersitzung die Belastung des Landgerichts thematisiert: Zwei Gefangene waren aus der U-Haft entlassen worden, weil ihr Verfahren nicht eröffnet wurde

„Wir haben im Moment alle Haftsachen im Blick“

Karin Goldmann, Präsidentin des Landgerichts Bremen

Es gebe konkret „keine Gefahr“: Das war die Botschaft, die am Mittwoch am Ende der Sitzung des Rechtsausschusses stehen sollte. „Wir haben im Moment alle Haftsachen im Blick“, erklärte Karin Goldmann, Präsidentin des Landgerichts. Einberufen worden war der Ausschuss kurzfristig, weil eben darüber Verunsicherung herrschte: Zwei Untersuchungshäftlinge waren auf Beschluss des Oberlandesgerichts am Freitag freigelassen worden (taz berichtete).

Nach Ansicht der Richter hatten die beiden Gefangenen zu lange auf die Eröffnung ihres Verfahrens warten müssen – eine Untersuchungshaft, die länger als sechs Monate dauere, sei nicht zumutbar. Das Landgericht war zu überlastet, um alle aktuellen Haftsachen fristgerecht bearbeiten zu können.

Während alle im Raum diese Freilassung nun bedauerten, trennten sich die Meinungen, wie es dazu überhaupt kommen konnte: Dass die Justiz insgesamt personell zu schlecht aufgestellt ist, hieß es aus den Reihen der Opposition. Von einer „außergewöhnliche Belastung“ sprachen die KoalitionspolitikerInnen.

Justizsenator Martin Günthner (SPD) erklärte, dass das Landgericht „nicht dauerhaft überlastet“ und „im Länder- und Großstadtvergleich gut ausgestattet“ sei – im Bereich der Zivilkammern sogar überdurchschnittlich. 47 Richter seien am Landgericht beschäftigt, 133 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Er sei der Auffassung, dass eine kurzfristige Überbrückung höherer Belastungen möglich sein müsste, so Günthner.

14 Haftsachen seien Anfang des Jahres innerhalb weniger Wochen hinzugekommen, erklärte Landgerichts-Präsidentin Goldmann, sechs bis acht seien in der Zeit normal. Wegen der hohen Belastung hätte zeitweilig nur noch eine Kammer neue Haftsachen übernehmen können. Inzwischen sei dafür eine zweite Kammer zuständig, an der Eröffnung einer weiteren Strafkammer für Haftsachen werde aktuell gearbeitet.

„Eine flexible Reaktion auf diese Bearbeitungspitze ist für uns sehr, sehr schwierig“, so Goldmann. Um sogenannte „Hilfsstrafkammern“ zu bilden, seien die rechtlichen Rahmenbedingungen sehr eng gesteckt.

Laut Justizstaatsrat Stauch habe es das Ressort in den Haushaltsverhandlungen geschafft, im Bereich der Justiz nicht kürzen zu müssen. Zu den insgesamt 1.200 Stellen sollen nun noch 22 Stellen aus dem Integrationsprogramm für Flüchtlinge hinzukommen. jpb

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