Das ändert sich 2013

GESETZE Ob bei Versicherungen, Steuern, Gebühren oder sozialen Leistungen – mit dem neuen Jahr treten eine Reihe von Veränderungen in Kraft. Ob sie von Vorteil oder Nachteil sind, ist nicht immer leicht zu sagen

VON LINDA SCHNEIDER

Der Gesetzgeber hat mal wieder hier und da am großen Korpus der Gesetze und Verordnungen nachjustiert: Mini- und Midijobber dürfen jetzt mehr verdienen, Männer und Frauen müssen ab dem neuen Jahr zu den gleichen Konditionen versichert werden und der Beitrag zur Rentenversicherung sinkt. Ob diese Veränderungen Kosten sparen oder nicht doch verursachen, hängt in einigen Fällen von der persönlichen Lage ab.

Unisex-Tarife

Das Geschlecht der Versicherten darf für die Prämienhöhe von privaten Versicherungen von nun an kein Kriterium mehr sein. Die Versicherungen müssen bereits ab dem 21. 12. 2012 einheitliche Konditionen für Männer und Frauen anbieten. Dadurch werden in vielen Versicherungssparten vor allem die Prämien für Männer teurer.

Teilweise, etwa bei der Lebensversicherung, kommen auch auf Frauen höhere Prämien zu. Bislang hatten Frauen in den meisten Versicherungsbranchen höhere Beiträge zu leisten: Die Versicherungen begründeten das mit der höheren Lebenserwartung von Frauen. Dadurch müssen die Versicherungen länger die vereinbarten Summen ausbezahlen – so etwa für die private Rentenversicherung.

Gesetzliche Rente

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden um 0,7 Prozentpunkte von 19,6 auf 18,9 Prozent gesenkt. Es ist vorgeschrieben, dass die Beiträge verringert werden müssen, wenn die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung eineinhalb Monatsausgaben übersteigen. Der Überschuss beträgt zurzeit drei Milliarden Euro.

Minijobs

Minijobber können künftig 50 Euro mehr verdienen, ohne Steuern und Abgaben abführen zu müssen. Die Verdienstgrenze wird von 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Zusätzlich darf das Einkommen in zwei Monaten eines Kalenderjahres unvorhergesehen die Marke der 450 Euro überschreiten.

Auch die Rentenversicherungspflicht von Minijobbern ändert sich: Sie sind von 2013 automatisch rentenversicherungspflichtig, außer sie beantragen eine Versicherungsfreiheit. Diese Änderung des Gesetzes gilt zunächst nur für Neuverträge. Altverträge sind aber beispielsweise dann betroffen, wenn der Arbeitgeber den monatlichen Verdienst auf mehr als 400 Euro erhöht.

Midijobs

Entsprechend verschiebt sich für die Midijobs die Gleitzone. Midijobs sind solche, bei denen der Arbeitnehmer zuletzt monatlich im Jahresdurchschnitt zwischen 400,01 und 800 Euro verdienen durfte. Diese Obergrenze steigt auf 850 Euro. Für Einkommen im Rahmen von Midijobs müssen nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden: Der Anteil steigt mit dem Verdienst und erreicht erst bei 850 Euro die volle Beitragshöhe.

Steuerfreibetrag

Der Steuerfreibetrag wird 2013 in einem ersten Schritt von 8.004 Euro auf 8.128 Euro angehoben. Dieser Freibeitrag stellt das Existenzminimum dar, das verfassungsrechtlich steuerfrei zu stellen ist. Mit der Erhöhung folgt die Bundesregierung dem Neunten Existenzminimumbericht: Der besagt, dass der bestehende Grundfreibetrag das Existenzminimum nicht mehr abdeckt. Bis 2014 ist der Freibetrag insgesamt um 348 Euro auf 8.352 Euro aufzustocken.

Hartz IV

Wegen des höheren Existenzminimums werden auch die Hartz-IV-Regelleistungen angeglichen. Alleinstehende erhalten künftig acht Euro mehr. Der Regelsatz steigt damit auf monatlich 382 Euro. Wer zwischen 18 und 24 Jahre alt ist, erhält sieben Euro mehr, Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren zwei Euro.

GEZ-Reform

Aus der alten GEZ-Gebühr wird ab 2013 der Rundfunkbeitrag. Künftig fallen 17,98 Euro für jeden Haushalt an – unabhängig davon, ob in der Wohnung ein Empfangsgerät steht. Besitzer von zwei Wohnungen müssen für beide Wohnungen den Rundfunkbeitrag zahlen. Der Rundfunkbeitrag entlastet demgegenüber Wohngemeinschaften und Familien.

Praxisgebühr

Die Praxisgebühr von zehn Euro beim ersten Arztbesuch im Quartal wird es ab 2013 nicht mehr geben. Patienten können ab Anfang 2013 wieder beliebig viele Ärzte im Quartal aufsuchen, ohne einen Überweisungsschein zu benötigen.