Asylpolitik Der Bundestag stuft Tunesien, Algerien und Marokko als „sichere“ Herkunftsstaaten ein
: Lex Maghreb ist durch

Freut sich über sein Werk: de Maizière beim Abstimmen Foto: Kappeler/dpa

aus Berlin Anna Lehmann

Der Bundestag hat mit der Mehrheit von SPD und Union am Freitag beschlossen, Marokko, Tunesien und Algerien als „sichere Herkunftsländer“ einzustufen. Damit gelten für AsylbewerberInnen aus diesen Ländern beschleunigte Verfahren, sie dürfen in der Zeit nicht arbeiten oder außerhalb der Auffanglager wohnen. Einer raschen Abschiebung steht so nichts mehr im Wege. Neben der Opposition stimmten auch 22 SPD-Abgeordnete in namentlicher Abstimmung gegen das Gesetz.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), dessen Haus die Vorlage geliefert hatte, machte deutlich, worum es ihm geht: „Die Anreize zu senken, hier einen erfolglosen Asylantrag zu stellen.“ Allein die Diskussion über das Gesetz habe zu einer spürbaren Abnahme von Flüchtlingen aus diesen Ländern geführt. Im Januar waren noch 3.000 Asylsuchende aus Tunesien, Marokko und Algerien registriert, einen Monat später sank ihre Zahl auf 500. Nicht einmal 1 Prozent der Anträge ist erfolgreich.

Sowohl Linke als auch Grüne machten auf Menschenrechtsverletzungen in allen drei Ländern aufmerksam. Diese räumte auch der Minister ein, bemühte sich aber, solche Argumente zu entkräften: „Durch die abstrakte Androhung der Todesstrafe und die abstrakte Strafbarkeit von Homosexualität allein ergibt sich noch kein Asylgrund“, behauptete er.

Nur kurz schlug die Empörung in den Oppositionsbänken in Heiterkeit um, als der Innenminister erklärte: „Die drei Länder selbst wollen ja als sichere Herkunftsländer eingestuft werden.“ Hohngelächter schallte ihm entgegen, denn vermutlich wären auch Nordkorea oder Russland für das Prädikat „sicheres Herkunftsland“ dankbar. Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, warf der Regierung denn auch vor, die Regierungen der genannten Länder zu Menschenrechtsverletzungen zu ermutigen.

Im Bundestag lehnen die Grünen das Gesetz ab, im Bundesrat wird Baden-Württemberg zustimmen

Der innenpolitische Sprecher der SPD, Burkhard Lischka, rechtfertigte dagegen sein Votum für die Verschärfung. „Begrenzung und klare Regeln sorgen für Akzeptanz, sonst überlassen wir das Feld den Rechtspopulisten.“ Die Regierung hatte das Gesetz gleich nach den Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln erarbeiten lassen, nachdem vor allem Männer aus Nordafrika als Tatverdächtige angezeigt worden waren.

Im Übrigen versicherten die Redner von Union und SPD: Wer Tatsachen vorbringen könne, dass er oder sie politisch verfolgt werde, bekomme weiterhin Asyl. Nur dass eben die umgekehrte Beweislast gilt, wie Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik bei den Grünen, deutlich macht: Es werde schwieriger sein, Verfolgung glaubhaft nachzuweisen, wenn von einer sicheren Situation ausgegangen werde.

Die Grünen sind in einer unbequemen Lage. Im Bundestag lehnen sie eine weitere Aushöhlung des Asylrechts ab, doch im Bundesrat werden ihre Stimmen vermutlich entscheidend sein. Die grün-schwarze Regierung in Stuttgart hat sich bereits per Koalitionsvertrag da­rauf geeinigt, den Gesetzentwurf zu unterstützen, und Hessen, wo die Grünen als Juniorpartner der CDU regieren, scheint ebenfalls kompromissbereit. Der Linksparteiabgeordnete Andrej Hunko appellierte vor allem an die Grünen, als er sagte: „Im Bundesrat hätten wir die Möglichkeit, dieses Gesetz noch zu stoppen.“