Gebt uns mehr Rad-Polizisten!

Kommentar

von Stefan Alberti

Gegen Auto-Attacken sind Radler schutz-und machtlos

Es ist dieses Gefühl von Ohnmacht, dass schier das Böse in einem hervorruft: diese Sehnsucht, aggressive Autofahrer selbst zur Rechenschaft zu ziehen, weil die Ordnungsmacht, der das vorbehalten ist, mal wieder nicht da ist. Jene Autofahrer, die Radwege zuparken, Vorfahrten und Zebrastreifen ignorieren. Und die berechtigter Kritik daran mit einem hämischen Grinsen begegnen oder einem „Zeig mich doch an, hast ja keinen Zeugen“ – oder sogar mit Spucken, wie in unseren Texten beschrieben. Da rührt sich das Tier in einem, dass radikal den Außenspiegel abhauen will aus lauter Verzweiflung – und glücklicherweise im Zaun gehalten wird, denn das wäre ja genau so ein Rechtsbruch.

Was aber tun? Alles in sich reinfressen? Ein Blick in die Forderungen des Fahrrad-Volksbegehren, die via Volksentscheid im Herbst 2017 Gesetz werden können, macht da Hoffnung. Neben so schönen Dingen wie Radschnellwegen sind da auch Fahrradstaffeln von Polizei und Ordnungsamt vorgesehen, und zwar welche, die wirklich wahrnehmbar sind: sodass ein Falschparker sofort abgeschleppt wird und einer, der Radler abdrängt, sofort zahlen muss. So aber auch, dass ein Rad­rowdy, der Fußgänger anrempelt, damit rechnen muss, dass ihm ein Uniformierter auf zwei Rädern hinterhersprintet.

Denn mehr Wege und Rechte für Radfahrer bringen nur dann etwas, wenn dieses Recht auch durchgesetzt wird – und zwar nicht rechtswidrig individuell, sondern von der Polizei. Die darf ihre knappen Ressourcen dann nicht damit verschwenden, Beleuchtungen zu checken. Das ist zwar nicht falsch, aber nur ein nice to have – sie muss ihre Kräfte darauf konzentrieren, in großer Linie ein gleichberechtigtes Verhältnis von Auto- und Radverkehr durchzusetzen.

Wobei grundsätzlich erst mal eine geraume Zeit lang Radler im Straßenverkehr bevorzugt werden müssten, um auf diese Gleichberechtigung zu kommen. Dass so etwas geht, zeigt die Genderpolitik: Da werden in manchen Bezirken neue Straßen so lange nur nach Frauen benannt werden, bis ein Fifty-fifty-Verhältnis erreicht ist.