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NSU-Prozess
: Schweiz gegen Videovernehmung

MÜNCHEN | Die Schweizer Justiz hat eine Anfrage des Oberlandesgerichts München zur Videovernehmung eines mutmaßlichen NSU-Terrorhelfers zurückgewiesen. Das gab der Vorsitzende Richter Manfred Götzl gestern bekannt. Das Gericht hatte die Schweizer Behörden gebeten, einen mutmaßlichen Helfer bei der Beschaffung der Mordwaffe vom Typ Ceska über eine Videoleitung zu vernehmen. Das habe die Justiz im Kanton Bern abgelehnt. Einer Ladung nach ­München war der Mann nicht gefolgt. (dpa)