Namenswechsel nicht zulässig

KARLSRUHE dpa ■ Übernimmt ein Elternteil nach dem Tod des Partners das Sorgerecht für das gemeinsame nichteheliche Kind, kann er dem Kind nicht seinen Nachnamen geben. Nach einem BGH-Beschluss ist ein Namenswechsel in solchen Fällen gesetzlich ausgeschlossen. Zwar wäre es im Interesse des Kindes, nach dem Tod des bis dahin sorgeberechtigten Elternteils auch namensmäßig in die neue Familie integriert zu werden, so der Familiensenat. Allerdings sei das Gericht durch das 1998 geänderte Namensrecht daran gehindert, diesem Bedürfnis nachzugeben: Der Gesetzgeber habe sich eindeutig für die Beibehaltung des bisherigen Namens entschieden. (Az: XII ZB 112/05)