Elbtunnel vor Gericht

autobahn-KLAGE

Eine erste juristische Schlappe haben die Planer der Autobahn 20 bereits einstecken müssen, geradezu ein Desaster droht nächste Woche: Am Donnerstag will das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) über den weiteren Bau der „Küstenautobahn“ A20 entscheiden. Drei Tage lang hat das Leipziger Gericht Mitte April verhandelt: über sechs Klagen von Bürgern und Gemeinden gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Elbtunnel zwischen Glückstadt und Wischhafen. Die Kläger halten den 5,6 Kilometer langen Tunnel nicht für finanzierbar, rügen Verstöße gegen Naturschutzrecht und ziehen die Tunnelsicherheit in Zweifel. Zudem sieht der Betreiber der dortigen Elbfähre seine Existenz gefährdet.

Wie die höchsten Bundesrichter entscheiden werden, ist vollkommen offen. Kritisch jedoch sind sie allemal. Bereits am ersten Verhandlungstag hatten sie die Planfeststellung für zunächst rechtswidrig erklärt, weil ein Bericht über die Auswirkungen des Tunnelbaus auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers in der Elbe und anderen betroffenen Gewässern nicht öffentlich ausgelegt worden war. Das muss nun nachgeholt werden und verzögert das Verfahren.

Im November 2013 hatte das Gericht einen noch immer geltenden Baustopp verhängt, weil die Planer Deutschlands größtes Fledermausquartier im Kalkberg von Bad Segeberg direkt an der Trasse übersehen hatten. Schleswig-Holstein musste daraufhin ein umfangreiches Monitoring in Auftrag geben.

Dass das Bundesverwaltungsgericht als höchste Instanz weiteren Schlampereien der Planungsbehörden mit Nachsicht betrachten wird, ist vor diesem Hintergrund unwahrscheinlich. Zudem wäre es auch aus ökologischen Gründen nicht nachvollziehbar. Der im März vorgestellte Bundesverkehrswegeplan klassifiziert die A20 als umweltschädlichstes Straßenprojekt Deutschlands – und spricht ihr dennoch verkehrspolitisch höchste Priorität zu. Auch hier bleibt noch manches zu tun für die unabhängige Justiz – auch nach kommendem Donnerstag. smv