Ausweiskontrolle beim Sim-Karten-Kauf

Überwachung Prepaid-Karten unter Fantasienamen erwerben soll künftig nicht mehr möglich sein

BERLIN taz | Künftig sollen Prepaid-Sim-Karten für Handys nur noch gegen Vorlage des Ausweises verkauft werden. Das ist Teil eines „Maßnahmenkatalogs Terrorismusbekämpfung“, auf den sich Union und SPD vorige Woche geeinigt haben.

Schon seit 2005 müssen Telefonfirmen beim Verkauf von Prepaid-SIM-Karten Namen und Anschrift des Käufers erfassen, obwohl diese zu Abrechnungszwecken ja nicht nötig sind. Hierfür können die Verkäufer auch bisher schon die „Vorlage eines amtlichen Ausweises“ verlangen, um die Angaben zu überprüfen. Pflicht ist die Kontrolle bisher aber nicht. Und viele Verkäufer in Supermärkten und Tankstellen sind nicht so engagiert, weshalb oft nur Fantasienamen registriert werden.

Mit der Pflicht zur Ausweiskontrolle will die Koalition nun auch diese Lücke schließen. Die Mobilnummer ließe sich dann immer auf den Käufer der Sim-Karte zurückführen. Bei Smartphones ließe sich so dann auch die (bei der Einwahl ins Internet vergebene) IP-Adresse dem Inhaber der Sim-Karte zuordnen.

Der Kieler Piratenabgeordnete Patrick Breyer kämpft schon lange für das Recht auf anonymes Telefonieren. Nur so könne man furchtlos Beratungsstellen und Journalisten anrufen oder sich staatskritisch betätigen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte 2012 jedoch seine Verfassungsbeschwerde gegen die Registrierungspflicht für Prepaid-Karten ab. Das Fernmeldegeheimnis schütze nicht die Vertraulichkeit der eigenen Telefonnummer. Diese dürfe also durchaus dem Anschlussinhaber zugeordnet werden. Auch die „vorsorgliche“ Erfassung der Daten aller Prepaid-Kunden hielten die Richter für zulässig. Gegen dieses Urteil hat Breyer sofort Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt, der aber noch nicht entschieden hat.

2013 hat der Gesetzgeber die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen (die so genannte „Bestandsdatenauskunft“) neu geregelt. Auch hiergegen hat Breyer Verfassungsbeschwerde eingelegt. Und natürlich will er auch gegen die Ausweiskontrolle bei Prepaid-Karten klagen. Schließlich träfen solche Datenerfassungen vor allem die ehrlichen Bürger. „Straftäter lassen sich SIM-Karten künftig von einem Strohmann kaufen oder sie nutzen SIM-Karten aus Ländern ohne Registrierungspflicht.“ Christian Rath