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"Spaghettimonster"
: Niederlage für Verein im Prozess

FRANKFURT (ODER) | Der Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" darf auch künftig in Templin (Uckermark) nicht mit eigenen Schildern am Straßenrand für seine "Nudelmesse" werben. Das hat das Landgericht Frankfurt (Oder) gestern entschieden. Der Verein bezeichnet sich selbst als Weltanschauungsgemeinschaft. Er hatte den Landesbetrieb Straßenwesen verklagt. Die Behörde sollte Schilder an den vier Ortseingängen von Templin dulden, auf denen die "Nudelmesse" für jeden Freitag angekündigt wird. (dpa)