Eon Avacon verliert gegen niedersächsische Gaskunden

VERBRAUCHERSCHUTZ Landgericht erklärt vage begründete Gaspreiserhöhungen für unwirksam

Wem eine Erhöhung der Gaspreise ins Haus steht, sollte die Begründung genau studieren. Formulierungen wie „Anpassungen an Preisentwicklungen auf dem Wärmemarkt“, wie sie die 700 Gasversorger notorisch benutzen, sind unzulässig. Das entschied gestern die Zivilkammer des Landgerichts Hannover und gab 50 Kunden recht, die gegen Eon Avacon geklagt hatten.

In ihren Verträgen mussten „nachhaltige Preisänderungen“ beim Öl herhalten, um wie es euphemistisch heißt, „Anpassungen“ des Gaspreises vorzunehmen. Das Gericht befand, solche Klauseln seinen zu unpräzise gefasst und erklärte die Gaspreiserhöhungen für unwirksam. Mit ähnlicher Begründung hatte der Regionalversorger Eon Hanse Ende Oktober schon den Hamburger „Gasrebellenprozess“ verloren. Damals strengten 52 Kunden unterstützt von der Verbraucherzentrale eine Sammelklage an. In der Urteilsbegründung hieß es, die Preisanpassungsklausel sei „nicht klar und nicht verständlich“, die Kunden würden „unangemessen benachteiligt“.

Eon Avacon, einer der größten Energieversorger Niedersachsens, kündigte Berufung an. Das Urteil sei in mehreren Punkten rechtlich angreifbar, sagte eine Sprecherin. Über die Angemessenheit der Preise habe sich das Gericht nicht ausgelassen und das sei schließlich der „eigentliche“ Verhandlungsgegenstand gewesen. Die Berufung dürfte wenig Erfolgsaussichten haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mehrfach zu Gasverträgen geäußert und die vage formulierten Klauseln gerügt. MQ