Piraten scheitern bei Wahlrecht von Geburt an

DEMOKRATIE Die Piraten-Fraktion hätte gern Kinder wählen lassen. Für die CDU eine Schnapsidee

Wählen nicht erst ab 18, sondern von Geburt an? So hätte es gern die Piraten-Fraktion. Schnapsidee, hieß es von der CDU-Fraktion sogleich. Ganz allein aber waren die Piraten nicht mit ihrem Antrag, auch wenn das Parlament am Donnerstag mit Stimmen von SPD und Grünen dagegen stimmte: „Wer wählen kann und will, sollte das auch tun dürfen“, meinte die Linken-Abgeordnete Katrin Möller.

Man wolle das Wahlalter so weit absenken, „bis es irgendwann gar kein Wahlalter mehr gibt“, sagte Pirat Christopher Lauer in der Plenarsitzung. Das Gegenargument, Jüngere seien leicht beeinflussbar, konterte er mit einem historischen Vergleich: „Vor beinahe 100 Jahren ist das Frauenwahlrecht eingeführt worden – da wurde ähnlich dagegen argumentiert.“

SPD: „Vor allem Unsinn“

Der SPD-Abgeordnete Joschka Langenbrinck machte indes deutlich, dass er im Gegensatz zu einer Mehrheit der Berliner SPDler ein Wahlalter ab 16 richtig fände – bei einer Mitgliederbefragung zum künftigen Wahlprogramm hatten 60 Prozent gegen eine Absenkung gestimmt. Ansonsten aber war der Piraten-Antrag für ihn „vor allem Unsinn“. Solle etwa die kleine Leonie aus ihrem Kinderwagen klettern und im Bürgeramt ihr Wahlrecht reklamieren?

Grünen-Rechtspolitiker Dirk Behrendt konnte sich sogar vorstellen, schrittweise auch 14- und 15-Jährigen das Wahlrecht zu geben. Er bedauerte, dass die SPD sich von einer Absenkung verabschiedet hätte – „im aktuellen SPD-Wahlprogramm ist es ja noch drin“. Aber eine schrittweise Absenkung des Wahlalters bis zu seiner gänzlichen Abschaffung? „Ich glaube, nicht mal der Jugendverband meiner Partei fordert das“, sagte Behrendt. Stimmrecht für Kinder ist aus seiner Sicht nichts anderes als das derzeit auf Bundesebene diskutierte Elternwahlrecht, bei dem Eltern pro Kind eine Stimme mehr hätten. „Das halten wir für den falschen Weg.“

Der CDU-Abgeordnete Robbin Juhnke sah in einem Wahlrecht für Kinder sogar einen Verstoß gegen das Grundgesetz: Da seien keine freien, gleichen und geheimen Wahlen gewährleistet und auch in den Schulen „riesige Indoktrinationen“ zu befürchten. Stefan Alberti