Höchststrafe gefordert

Kriminalität Mord an Schwangerer: Staatsanwalt fordert nach dem Jugendstrafrecht 15 Jahre Haft

Nach dem Feuertod einer hochschwangeren 19-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft jeweils 15 Jahre Haft für die beiden Angeklagten gefordert. Der Vater des toten, ungeborenen Kindes und sein Helfer hätten die Frau grausam, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet, sagte Staatsanwalt Martin Glage am Montag vor der Jugendkammer des Landgerichts. Sie seien des gemeinschaftlichen Mordes in einem besonders schweren Fall schuldig. Bei Schwere der Schuld beträgt das Höchstmaß im Jugendstrafrecht für Mord 15 Jahre.

Der Tod der Schülerin hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die 19-Jährige war am späten Abend des 22. Januar 2015 in ihrem achten Schwangerschaftsmonat mit einem Totschläger verprügelt und mit einem Brotmesser in den Bauch gestochen worden. Anschließend wurde sie mit Benzin übergossen und bei lebendigem Leib verbrannt.

Dem Vater des Kindes sei es darum gegangen, die Geburt zu verhindern, hieß es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Er sei der Initiator der Tat gewesen – und habe einen früheren Mitschüler, der keine Skrupel bei Gewalt hat, als „Vollstrecker“ gesucht. Sein Verteidiger forderte indes Freispruch. (dpa, taz)