Kommentar von Simone Schnase zum Mindestlohngesetz: Genau das falsche Signal
Als erstes Bundesland führte Bremen 2012 den Mindestlohn ein – und nun will sich der rot-grüne Senat schon wieder verabschieden von seiner Vorreiter-Rolle, anstatt den eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu beschreiten.
Zwar heißt es in der Vorlage zur Änderung des Mindestlohngesetzes, eine unmittelbare Kopplung an den Bundesmindestlohn sei nicht vorgesehen, weil das dem Senat die Möglichkeit nähme, „auf künftige Entwicklungen zu reagieren“. Aber warum reagiert der Senat überhaupt?
Es ist zwar löblich, dass seit 2015 ein bundesweiter Mindestlohn von 8,50 Euro gilt – aber Bremen hat seinen nicht ohne Grund bereits im Jahr davor auf 8,80 Euro erhöht, Schleswig-Holstein seinen sogar auf 9,18 Euro. Denn bereits im Jahr 2012 hat die nun bundesweit vorgeschriebene Lohnuntergrenze die Menschen gerade einmal davor bewahrt, ihr monatliches Einkommen durch SGB-II-Leistungen „aufstocken“ zu lassen. Seither sind die Lebenshaltungskosten nicht gesunken, im Gegenteil.
Und vor Altersarmut schützt der Mindestlohn noch lange nicht: Ein Beschäftigter muss mindestens 11,50 Euro pro Stunde verdienen, um bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden und 45 Jahren Berufstätigkeit eine Rente zu erhalten, die der Grundsicherung im Alter entspricht.
Es ist also noch viel zu tun, um Armut durch angemessen bezahlte Arbeit zu verhindern. Bremen wollte durch den Landesmindestlohn ein Signal nach Berlin senden – damit sollte es weitermachen und Wasser auf die behäbigen Mühlen der Bundespolitik gießen. Stattdessen will es nun in aller Ruhe abwarten, bis der Bund aufgeholt hat. Das ist genau das falsche Signal.
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