Das ist ja eine Marke – aber wer hat am Ende recht?

KLAGEN Früherer Tegut-Chef streitet mit dm um die Markenrechte an Alnatura

BERLIN taz | Alnatura-Gründer Götz Rehns frühere Kompagnons wenden sich gegen ihn: Wolfgang Gutberlet, früherer Chef der Supermarktkette Tegut, soll ebefalls um die Markenrechte an Alnatura streiten. Zuvor war bekannt geworden, dass Rehns Schwager, dm-Gründer Götz Werner, existenzbedrohende Ansprüche auf die Marke Alnatura erhebt. „Wir sind überzeugt, dass richtiggestellt werden muss, wie die Marke entstanden ist“, zitiert das Handelsblatt Gutberlet. Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen. Die Kläger haben Berufung eingelegt.

Tegut gehörte 1986 zu den ersten Vertriebspartnern von Alnatura – wie auch die Drogeriemarktkette dm. Die Einführung der dm-Biomarke im April 2015 hatte zur Auslistung vieler Alnatura-Produkte geführt. Das setzte Rehns Unternehmen unter Druck, da Alnatura zuvor den Großteil seines Umsatzes über dm gemacht haben dürfte. Laut Handelsblatt geht es in der Markenrechtsklage um eine Vereinbarung von 1985. Darin werde Rehn zwar zum formellen Rechtsinhaber der Marke erklärt. Doch müsse Rehn auch die Zustimmung der Geschäftspartner einholen – besonders „bei Lizenzierungen Dritter“. Nach Gutberlets und Werners Auffassung sei „eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zustande gekommen, der die Marke Alnatura gehört“, zitiert die Zeitung Wolfgang Gutberlet.

Das harte Vorgehen Werners könnte Verbraucher verschrecken. Doch dm sieht die Schuld woanders: Man habe sich „von der Abhängigkeit von einem Lieferanten“ lösen müssen, „weil wir ganz konsequent keine Profitmaximierung zugunsten eines Unternehmens und zulasten unserer Kunden unterstützen“. eva oer